Objektdaten
Objektbeschreibung
Für das Grundstück besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan, dessen Ursprung auf das Jahr 1938 zurückgeht. Dieser Bebauungsplan weist das Gebiet als Wohngebiet aus und sieht eine eingeschossige Bauweise vor. Die Umgebung ist entsprechend durch eine aufgelockerte, überwiegend eingeschossige Wohnbebauung geprägt.Konkrete Festsetzungen zu einer Grundflächenzahl (GRZ) oder Geschossflächenzahl (GFZ) sind im Bebauungsplan nicht ausdrücklich definiert. Die tatsächliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks sowie mögliche Baukörper, Grundflächen und Gestaltungsvarianten sind im Rahmen der individuellen Planung zu prüfen. Die tatsächliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks sowie mögliche Baukörper, Grundflächen und Gestaltungsvarianten sind im Rahmen der individuellen Planung zu prüfen. Aktuell ist eine Bauvoranfrage eingereicht, die bereits vorab mündliche eruiert wurde. Die Planung sieht ein freistehendes Einfamilienhaus vor. Das Grundstück bietet Ihnen die Möglichkeit, eine zeitgemäße Neubebauung im Einklang mit den planungsrechtlichen Vorgaben und der vorhandenen Nachbarschaft zu realisieren.Ähnliche Angebote
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