Objektdaten
Objektbeschreibung
Das Grundstück liegt im Wohngebiet mit eingeschossiger, offener Bauweise. 2/10 des Grundstücks dürfen bebaut werden. Laut Bauprüfdienst 7/2016 altes Planrecht ist eine Überschreitung der bebaubaren Fläche um 1/10 für Nebenflächen, wie beispielsweise Wege, möglich. Des Weiteren gilt die Baupolizeiverordnung vom 8.7.1938. Derzeit läuft eine Bauvoranfrage zur Absicherung einer vorderen und hinteren Bebauung jeweils mit einem Einfamilienhaus. Bei Interesse an einem Teilerwerb sprechen Sie uns gern auf den aktuellen Stand der Klärung an.Sie planen ein großzügiges Einfamilienhaus oder wollen mit Freunden gemeinsam in guter Lage leben? Dann lohnt eine Besichtigung. Besonderheit:An der süd-östlichen Grundstücksgrenze ist ein Bodendenkmal vermerkt. Weitere Unterlagen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Nach Auskunft vom Archäologischen Museums Hamburg Denkmalpflege entstehen für private Bauvorhaben z.Z. keine Kosten dadurch für Bauherren (Stand 20.1.2026).Ähnliche Angebote
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