Objektdaten
Objektbeschreibung
Die Flurstücke 30/9 und 30/10 sind planungsrechtlich dem Sanierungsgebiet KRV 689 zugeordnet. Sie dürfen mit einem maximal 2,5-geschossigen Einzelhaus mit rechteckiger Grundfläche bebaut werden, Carport– oder Stellplatzanlagen sind zulässig. Die vorherrschende Dachform ist das Satteldach, Dachgauben und Zwerchhäuser sind möglich. Es wird empfohlen, eine Bauvoranfrage beim Bauamt der Stadt Erfurt zu stellen, um die geplante Bebauung abzustimmen. Die Erschließung der Flurstücke erfolgt zukünftig über die Straße „Riesaer Weg“. An der westlichen Grundstücksgrenze befinden sich vier Wildkirschen die als ebenso erhaltungswürdig eingestuft sind, wie der Ahorn und ein Wallnussbaum im nordöstlichen Bereich. Eine schallimmissionsrechtliche Untersuchung durch den TÜV Thüringen weist keine Einschränkungen durch umliegende Gewerbe oder Verkehr aus. Das Grundstück weist einen Baubestand auf. Die Planung von Fällungsarbeiten im Zuge der Bebauung sollte mit dem Umwelt– und Naturschutzamt abgesprochen werden. An der nord-westlichen Ecke des Flurstücks 30/9 befindet sich eine im Boden verlegte Elektroleitung.Ähnliche Angebote
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