Einfamilienhaus mit großem Nebengelass mit freiem Blick zum Reitweiner Sporn

Kaufpreis 180.000 €
Zimmer 4
Größe 90 m²
15328 Alt Tucheband

Objektdaten

Veröffentlicht am: 23. April 2026
Frei ab: 20. April 2026
Baujahr: 1970
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Dieses ruhig gelegene Einfamilienhaus, welches im Jahr 1970 von den Eltern des Verkäufers gebaut wurde steht auf einem schönen, großen Grundstück. Die Bundesstraße ist ca. 70 m entfernt. Die Zuwegung bis zum Haus schmückt eine Reihe mit alten Birnenbäumen. Das Wohnhaus ist ein Anbau an einer Getreidemühle, die 1947 wieder massiv aufgebaut wurde. Das Haus mit den vier Zimmern, Wohnzimmer, Schlafzimmer im Erdgeschoss und zwei Zimmer im Dachgeschoss bieten auch einer Familie ein schönes Leben auf dem Land. Im Erdgeschoss befinden sich Diele, Küche und Bad. Eine Veranda als Vorbau erweitert das Objekt. Das Wohnhaus ist 2/3 unterkellert. Der Keller wird als Heizungs- und Wirtschaftskeller genutzt. Die Dachform als Satteldach hat eine Nord-Süd-Ausrichtung. Mit einer Grundstücksgröße von 3.496 m² und einer Garage mit einem später angebauten Carport und einer Terrasse bietet das Anwesen vielseitige Nutzungsmöglichkeiten. Hier können Sie Ihre individuellen Wünsche bei der Renovierung einfließen lassen. Für einen großen Nutzgarten bietet das Grundstück viel Platz. Es ist gut Vorstellbar, die Mühle für ein Cafe` oder Imbiss zu nutzen. Das Grundstück geht bis zur Straße, so dass der vordere Bereich auch genutzt werden kann. Auch eine Bebauung des vorderen Grundstückes ist denkbar. Siehe Bebauung und Nutzung des vorderen Grundstücks. Flächen: Wohnfläche: ca. 90 m² Nutzfläche: ca. 137 m² (inkl. Kellerräume) 4 Zimmer, Küche, Bad, Diele, Flur, Veranda und Keller Der Energieausweis als Bedarfsausweis liegt vor. Getreidemühle – Bockwindmühle aus Ziegelsteinen - Nebengelass: Die Mühle ist voll ausgestattet. Es ist alles noch so vorhanden, wie sie zuletzt vom Vater des Verkäufers als Müller betrieben wurde. Die Mühle wurde mit einem Elektromotor betrieben. Der Motor ist vorhanden und dürfte noch funktionstüchtig sein. Dacheindeckung: Dachziegel Beton Das Gebäude der alten Getreidemühle ist vielfältig nutzbar. Es kann auch als großes Nebengelass genutzt werden. Grundstück: Das schöne große Grundstück besteht aus zwei Flurstücke und hat eine Grundstücksgröße von insgesamt 3.496 m² (Flurstück ... mit 3.279 m² und Flurstück ... mit 217 m²). Das Grundstück ist mit einer Garage (22,11 m²) mit Abstellraum (11,68 m²) bebaut. Das vordere Flurstück wurde wegen der Erbauung des Radweges herausgemessen. Der Radweg wurde ein Flurstück nördlich errichtet. An die Garage wurde im Jahr 2015 auf der Ostseite ein Carport angebaut (Baugenehmigung vom 12.12.2014). Das Dach besteht aus Eternitplatten, die Asbestfrei sind. Diese wurden bei der Firma Gallhöfer gekauft. Die Fläche des Überdaches des Carports beträgt 31,49 m². Seitlich der Garage auf der Westseite befindet sich eine überdachte Terrasse (2,50 m breit) für eine Sitzgruppe. Das Dach der Garage und der Sitzgruppe besteht aus Wellasbestplatten. Ein auf dem hinteren Bereich befand sich ein Wirtschaftsgebäude, welches durch den Eigentümer wegen Verfall abgerissen wurde. Die Fundamente wurden entnommen. Zum Nachbarn der rechten Grundstücksgrenze, Richtung Süden, ist das Grundstück mit einen ca. 30 m Zaun mit Wellasbestplatten vorhanden. Mit Blick vom Grundstück aus über das Feld sieht man den Reitweiner Sporn. Erschließung: Das Objekt ist erschlossen. Die Wasserversorgung, Elektroenergie erfolgen über das öffentliche Netz. Das Grundstück ist an die Gasleitung nicht angeschlossen. Die Abwasserentsorgung erfolgt über Abwassersammelgrube. Eine Hauptleitung der öffentlichen Kanalisation liegt in der Straße Chausseestraße von Podelzig nach Manschnow. In der Planung soll der Ort mal angeschlossen werden. Die Hauptwasserleitung bis zum Haus wurde im Jahr 2010 neu verlegt. Zu Gunsten des Flurstücks 4 wurde im Zuge der Erbauung des Radweges ein Wegerecht über die Zuwegung auf Flurstück 5 im Grundbuch eingetragen. Bebauung und Nutzung des vorderen Grundstücks: Es gibt im Ort Hathenow keine festgelegte Klarstellungs- und Ergänzungssatzung. Das Baurecht wirkt lt. § 34 BauGB, Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Eine Bebauung des vorderen Grundstücksbereiches ist in einem Einzelprüfverfahren einzureichen. Ein störendes Gewerbe ist nicht erlaubt. Eine zweite Zuwegung oder einer erhöhten Nutzung muss mit dem Landesbetrieb für Straßenwesen angefragt werden.

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