Kaufpreis 1.400 €
54293 Trier
Objektdaten
Veröffentlicht am: 24. April 2026
Objektbeschreibung
Gleichmäßig geschnittenes, in Hanglage gelegenes Grundstück mit Mischwaldbestand. Lage in einem Waldgebiet in unmittelbarer Nähe zu der Wohnsiedlung in der Schulstraße. Zuwegung nur über Fremdflurstücke (ohne dingliche Sicherung).Der offizielle Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in der direkten Umgebung liegt bei ca. 195 EUR/m² bis 210 EUR/m² (Stand 01.01.2026).Die Fläche liegt lt. Landschaftsiformationssystem der Naturschutz-verwaltung (LANIS) Rheinland-Pfalz in der Großlandschaft Moseltal Bereich Palliener Sandsteinfelsen, im Artenschutzgebiet, im gentechnikfreien Gebiet sowie im Naturraum Mosel. Ebenfalls liegt das Grundstück im Biotop, Kennung: BT-6206-0105-2007, Biotoptyp: AA1 Eichen -Buchenmischwald, Biotoptyp: AA1 Eichen -Buchenmischwald sowie im Biotopkomplex: BK-6206-0660-2007, Beschreibung: Eichen-Buchenwald mit sehr vielen, alten Edelkastanien; beide Bezeichnung: Hang westlich Bahnhof Ehrang.Hinweise der Eigentümerin: 1. Es gelten die besonderen Bedingungen der Verkäuferin Deutsche Bahn AG, die in einer Bezugsurkunde (Teil des Exposés) enthalten sind, u.a. sind Dienstbarkeiten zugunsten der DB AG zu bewilligen. 2. Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. § 23 AEG ist zum 23.07.2025 geändert worden. Gemäß § 23 Abs. 1 AEG liegt der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks, das Betriebsanlage einer Eisenbahn ist oder auf dem sich eine Betriebsanlage einer Eisenbahn befindet, im überragenden öffentlichen Interesse, soweit das Grundstück der Wiederinbetriebnahme, Aufrechterhaltung oder Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur dienen kann. Das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde stellt gemäß § 23 Abs. 2 AEG die Freistellung von Bahnbetriebszwecken fest, wenn der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks nicht im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Ein überragendes öffentliches Interesse im Sinne des § 23 Abs. 1 AEG liegt nicht vor, wenn (i) kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht oder für die Eisenbahninfrastruktur ein Ersatz geschaffen worden ist, und (ii) langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist und (iii) die Wiederinbetriebnahme einer Strecke nicht verhindert wird. Befindet sich auf dem Grundstück eine Betriebsanlage, für deren dauerhafte Betriebseinstellung eine Stilllegung nach § 11 AEG zu erwirken ist, so darf die Freistellung von den Bahnbetriebszwecken erst nach Eintritt der Bestandskraft der Stilllegungsentscheidung erfolgen (§ 23 Abs. 2 AEG). Aufgrund der Aktualität der Gesetzesänderung ist noch unbekannt, wie das Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des § 23 AEG anwendet.Katasterangaben: Gemarkung Pfalzel, Flur 4, Flurstück 207Grundstücksgröße: ca. 784 m²