Kaufpreis 115.000 €
90441 Nürnberg
Objektdaten
Veröffentlicht am: 24. April 2026
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Objektbeschreibung
Großes Grundstück in zentraler Lage von Nürnberg, ungleichmäßiger Zuschnitt, derzeit ungenutzte Grünfläche mit Baum-/ und Strauchbewuchs. Es handelt sich um eine ehemalige Kleingartenanlage, die bereits im Jahr 2007 gekündigt wurde. Die Fläche ist zwischenzeitlich stark vewildert, alte Lauben, Gartenhäuser und weitere Baulichkeiten aus der früheren Nutzung sind noch vorhanden, überwiegend abrissreif.Planungsrecht: Im FNP ist die Fläche als Bahnanlage ausgewiesen. Die unmittelbar angrenzenden Flächen sind als gewerbliche Bauflächen (grau) ausgewiesen. Nördlich der Fläche befindet sich ein großes Gewerbe-/Industrieareal (Siemens Energy, Transport und Logistik etc.) Hier ist ein B-Plan in Aufstellung. Westlich neben dem Gleisbogen befindet sich das Ausbildungszentrum der DB Bahnbau und gewerbliche Drittflächen. Der offizielle Bodenrichtwert für angenzende Wohnbauflächen bei ca. 700 EUR/m², für benachbarte Gewerbeflächen bei ca. EUR 220,00/m². Hinweise des Eigentümers:1. Es gelten die besonderen Bedingungen der Verkäuferin Deutsche Bahn AG, die in einer Bezugsurkunde (Teil des Exposés) enthalten sind. U.a. sind Dienstbarkeiten zu bewilligen und eine Rückbauverpflichtung für eine kleines Aufenthaltsgebäude mit ehem. Heizöllager zu übernehmen.2. Das Grundstück verfügt über keine eigene Zuwegung, die öffentliche Straße ist nur über Fremdflurstücke zu erreichen (ohne dingliche Sicherung).3. Auf der Fläche liegen im Randbereich zur Gleistrasse Altlastenverdachtsflächen vor. Da das Gefährdungspotential dieser Fläche überwiegend als gering eingeschätzt wird, sind keine weiteren Untersuchungen erfolgt. Auf der Prüffläche ist nicht mit erhöhten Entsorgungsaufwendungen zu rechnen.Es sind keine Informationen über kontaminierte Bausubstanz bekannt. Das Altlastengutachten Historische Erkundung 1997 wird als Anlage zum Exposé zur Verfügung gestellt.4. Der Kaufgegenstand kann eisenbahnrechtlich gewidmet sein und damit der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegen. Zur Überführung des Kaufgegenstandes aus der eisenbahnrechtlichen Fachplanungshoheit in die kommunale Planungshoheit ist die Durchführung eines Freistellungsverfahrens gemäß § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. § 23 AEG ist zum 23.07.2025 geändert worden. Gemäß § 23 Abs. 1 AEG liegt der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks, das Betriebsanlage einer Eisenbahn ist oder auf dem sich eine Betriebsanlage einer Eisenbahn befindet, im überragenden öffentlichen Interesse, soweit das Grundstück der Wiederinbetriebnahme, Aufrechterhaltung oder Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur dienen kann. Das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbehörde stellt gemäß § 23 Abs. 2 AEG die Freistellung von Bahnbetriebszwecken fest, wenn der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks nicht im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Ein überragendes öffentliches Interesse im Sinne des § 23 Abs. 1 AEG liegt nicht vor, wenn (i) kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht oder für die Eisenbahninfrastruktur ein Ersatz geschaffen worden ist, und (ii) langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist und (iii) die Wiederinbetriebnahme einer Strecke nicht verhindert wird. Befindet sich auf dem Grundstück eine Betriebsanlage, für deren dauerhafte Betriebseinstellung eine Stilllegung nach § 11 AEG zu erwirken ist, so darf die Freistellung von den Bahnbetriebszwecken erst nach Eintritt der Bestandskraft der Stilllegungsentscheidung erfolgen (§ 23 Abs. 2 AEG). Aufgrund der Aktualität der Gesetzesänderung ist noch unbekannt, wie das Eisenbahn-Bundesamt die Änderung des § 23 AEG anwendet.Katasterangaben: Gemarkung Gibitzenhof, Flurstück 466Grundstücksgröße ca. 4.429 m²
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