Feinstes Alt-Aachener Südviertel – Einfamilienhaus mit außergewöhnlichem Grundstück !

Kaufpreis 1.150.000 €
Zimmer 5
Größe 155 m²
52076 Aachen

Objektdaten

Veröffentlicht am: 25. April 2026
Baujahr: 1961
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Einfamilienhaus mit außergewöhnlichem Grundstück und EntwicklungsperspektiveIn absolut begehrter Wohnlage des Alt-Aachener Südviertels befindet sich dieses Einfamilienhaus aus dem Baujahr 1961 auf einem außergewöhnlich großzügigen Grundstück mit ca. 1.115 m² Gesamtfläche. Ein echtes Highlight ist die direkte Waldrandlage und das beliebte Waldstadion, welches man praktisch fußläufig in ca. 3 min. erreicht. Das straßenseitig gelegene Einfamilienhaus wurde im Jahr 1969 durch einen Anbau sowie eine Garage ergänzt. Je nach individuellem Nutzungskonzept eröffnen diese Gebäudeteile Optionen für einen Rückbau.Der Garten ist überwiegend eben, sonnig ausgerichtet und von gewachsenem Baumbestand eingefasst. Durch seine Tiefe und Struktur vermittelt das Grundstück ein hohes Maß an Ruhe, Privatheit und Exklusivität - ein seltenes Angebot in dieser Lage.Das weitläufige Grundstück bietet nicht nur Ruhe und Privatsphäre, sondern auch sehr gute Voraussetzungen für eine mögliche Erweiterung der Wohnfläche, (vorbehaltlich behördlicher Genehmigung).Die Wohnfläche wird derzeit nicht angegeben, da sich das Objekt sowohl für Eigennutzer als auch für Käufer mit individuellen Umbau- oder Entwicklungskonzepten eignet .Baupotenzial / EntwicklungsmöglichkeitenDas ca. 1.150 m² große Grundstück ist aktuell mit einem Wohnhaus (Baujahr 1961), einem später errichteten Anbau (Bj.1969) sowie einer großen Garage bebaut.Nach erster Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt bestehen interessante Entwicklungsmöglichkeiten. Denkbar wäre beispielsweise:Erhalt des HaupthausesAbriss des nachträglichen Anbaus Bj. 1969 Neubau eines erweiterten Gebäudeteils in gleicher Höhe wie das Haupthaus inkl. KellerErweiterung der Gebäudebreite bis zur GaragenfluchtAnbau Balkon und Terrassenerweiterung zum GartenDie Bebauung erfolgt gemäß §34 BauGB (Einfügung in die Umgebungsbebauung).

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