Charmantes Einfamilienhaus in ruhiger Lage von Höheinöd – ideal für Handwerker mit dem Wunsch, ihren Traumwohnraum zu gestalten. Mit 120 m² Wohnfläche und einer Garage wartet dieses renovierungsbedürftige Objekt auf sein neues Leben.
Objektdaten
Objektbeschreibung
Diese Doppelhaushälfte mit ca. 120 m² Wohnfläche befindet sich in ruhiger Lage von Höheinöd und bietet eine hervorragende Basis für alle, die ihren Wohntraum individuell verwirklichen möchten. Das Haus erstreckt sich über zwei Etagen und ist teilweise unterkellert. Eine Garage gehört ebenfalls zum Angebot. Das Grundstück präsentiert sich kompakt und pflegeleicht und bietet dennoch ausreichend Raum für entspannte Stunden im Freien. Die Immobilie befindet sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand und eröffnet somit vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Ob Elektrik, Heizung, Fenster oder Innenausbau – hier können Sie Ihre eigenen Ideen vollständig umsetzen und das Haus nach Ihren persönlichen Vorstellungen gestalten. Balkon, Terrasse, Garten, Keller, Vollbad, Teppichboden Bemerkungen: -Zwei Etagen -Teilweise unterkellert -Kompaktes, pflegeleichtes Grundstück -Garage vorhanden -OfenheizungWir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Makleranfragen nicht erwünscht. Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
ohne-makler (OM) ist weder Anbieter noch Vermittler der Immobilie. OM betreibt eine Plattform für Immobilieneigentümer, die unter anderem die gleichzeitige Veröffentlichung einzelner Inserate auf mehreren Immobilienportalen ermöglicht. Die Inhalte dieser Inserate werden ausschließlich von Dritten verantwortet. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der Angaben übernimmt OM keine Haftung. Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße können jederzeit gemeldet werden und werden nach Prüfung umgehend bearbeitet.
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