Objektdaten
Objektbeschreibung
Das Baugrundstück ist von dem vorhandenen bebauten Grundstück abzuteilen und wird nach der Teilung eine Größe von etwa 777 m² haben. Ein Teilungsentwurf liegt vor. Ebenso liegt ein Bauvorbescheid der Stadt Bad Oeynhausen zur "Teilung des Grundstücks und Errichtung eines Einfamilienhauses in Hinterbebauung" vor, wonach das Baugrundstück mit einem Einfamilienhaus mit einer Größe von ca. 150 m² bebaut werden kann. Das neu entstehende Baugrundstück "übernimmt" die Zuwegung des vorherigen Gesamtgrundstücks, samt vorhandener großzügiger Doppelgarage. Die Doppelgarage ist sanierungsbedürftig. Das Dach muss neu aufgebaut werden, ebenso die Sektionalrolltoranlage, Fenster und Türen. Alternativ kann die Garage abgerissen werden. Die Zuwegung und die Doppelgarage befinden sich auf der Südseite des Baugrundstücks. Außerdem befindet sich auf dem Grundstück ein Gartenhaus, das zwecks Bebaubarkeit des Baugrundstücks entfernt werden muss. Ebenfalls muss das neu entstehende Baugrundstück gerodet werden, um das Baufeld frei zu bekommen. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung der Bebaubarkeit und Sanierung der Doppelgarage und Teilung des Grundstücks sind durch die Käuferin zu tragen. Gleiches gilt für erforderliche Erschließungsmaßnahmen. Das Grundstück ist bauträgerfrei.Nichts Passendes dabei?
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