3-Zimmer-Wohnung in Nümbrecht

Warmmiete 677 €
Zimmer 3
Größe 75 m²
51588 Nümbrecht

Objektdaten

Veröffentlicht am: 9. Mai 2026
Frei ab: 1. August 2026
Nebenkosten: 280 €
Kaltmiete 397 €
Energieausweis: Energieverbrauch
Neu

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  • Objektbeschreibung

    *NUR MIT WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN*Diese ca. 75 m² große Wohnung befindet sich in einem gepflegten Mehrfamilienhaus mit insgesamt 7 Parteien im idyllischen Ortsteil Bierenbachtal von Nümbrecht.Das helle Wohnzimmer überzeugt durch große, bodentiefe Fenster und bietet direkten Zugang zum Balkon mit schönem Blick ins Grüne. Ein hochwertiger Vinylboden verleiht dem Raum eine moderne und wohnliche Atmosphäre.Die separate Küche bietet ausreichend Platz für einen Essbereich und lässt sich funktional einrichten.Das angrenzende Schlafzimmer ist großzügig geschnitten und sorgt durch den modernen Boden in Holzoptik und helle Wände für eine angenehme Wohnatmosphäre.Das Tageslichtbad ist hell gefliest und mit einer Badewanne ausgestattet und befindet sich in einem gepflegten Zustand.Ein weiteres Zimmer eignet sich ideal als Kinder-, Arbeits- oder Gästezimmer und überzeugt durch seine gute Belichtung.Ein praktischer Abstellraum innerhalb der Wohnung sowie ein eigener Kellerraum bieten zusätzlichen Stauraum. Anschlüsse für Waschmaschine und Trockner befinden sich im Keller.Optional kann ein Stellplatz für 35 € monatlich angemietet werden (ein zweiter Stellplatz ist nach Absprache möglich). Die Nutzung einer zentralen Satellitenanlage ist bereits in den Nebenkosten enthalten.Das Haus wurde im Rahmen des Baus mit öffentlichen Mitteln gefördert, sodass eine Vermietung ausschließlich an Mieter mit gültigem Wohnberechtigungsschein (WBS) erfolgen kann.Für den Erhalt eines WBS und die Anmietung dieser Wohnung gelten derzeit folgende Voraussetzungen:Der Haushalt sollte grundsätzlich aus 3 Personen bestehen (2 Erwachsene und 1 Kind). Nach Rücksprache ist ggf. auch ein alleinerziehendes Elternteil mit einem Kind möglich.Das gesamte Bruttojahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder darf bei einem 3-Personen-Haushalt aktuell ca. 57.074 € nicht überschreiten. Das hierfür maßgebliche bereinigte Jahreseinkommen liegt bei maximal 35.740 €.Bei Alleinerziehenden mit einem Kind beträgt die Einkommensgrenze ca. 53.121 € brutto jährlich, wobei das entsprechende bereinigte Jahreseinkommen maximal 29.210 € betragen darf.Maßgeblich für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist das nach den geltenden Richtlinien ermittelte bereinigte Jahreseinkommen, welches durch die zuständige Behörde individuell geprüft wird.Eine geringfügige Überschreitung der Einkommensgrenzen kann im Einzelfall durch die zuständige Gemeinde genehmigt werden.Bitte beachten Sie, dass die genannten Voraussetzungen ausschließlich zum Zeitpunkt des Einzugs erfüllt sein müssen. Änderungen der persönlichen oder finanziellen Verhältnisse während der Mietzeit haben keinen Einfluss auf das bestehende Mietverhältnis.

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