Kaufpreis 499.000 €
83080 Oberaudorf
Objektdaten
Veröffentlicht am: 11. Mai 2026
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Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein Baugrundstück in Oberaudorf im Ortsteil Erlenau. Das Grundstück befindet sich ca. 1 km vom Ortszentrum entfernt und ist verkehrstechnisch gut angebunden. Die in der Nähe befindliche Autobahn ist wegen der hohen Lärmschutzwand nur wenig wahrnehmbar. Die unmittelbare Umgebung ist geprägt von Einfamilien- und Doppelhäusern, der vorhandene Bergblick ist sehr attraktiv und für viele Jahre unverbaubar, da es sich bei der Fläche Richtung Süden um eine landwirtschaftliche Wiese ohne Baurecht handelt. Die Erschließung ist durch die Sonneckstraße gesichert, ein Kanalanschluss liegt bereits im Grundstück.Die Größe des Grundstücks beträgt ca. 1.187 m². Eine Teilung erscheint wegen der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze wenig sinnvoll, d.h. der Bau von zwei Doppelhaushälften wird nicht funktionieren.Festsetzungen im Bebauungsplan, aufgestellt 1978, rechtskräftig seit 1982.WA (allgemeines Wohngebiet, nicht störende Gewerbe zulässig).GRZ 0,2.GFZ 0,4.Anzahl Vollgeschosse II (aber Traufhöhe ostseitig auf 4 m und westseitig auf 5,5 m begrenzt).Satteldach, DN 20° nach Osten, 18-24° nach Westen.keine Gauben oder Dacheinschnitte erlaubt.Dachfenster je max. 1 m² groß.Garagen nur in den festgesetzten Flächen zulässig (DN 15-20°)Rechnerisch mögliche Bebauung:.1.187 x 0,2 = 237,4 m² Baufenster / Grundfläche.Wegen Einschränkungen des Grundstücks durch eine Baugrenze / Baulinie auf der Ostseite sowie Mindestabstände von je 8 m auf der Süd- und Westseite und 5 m zur Straße im Norden kann das max. mögliche Baufenster nicht komplett ausgeschöpft werden.Nach unseren Berechnungen ist ein Baukörper mit ca. 10 x 14 m möglich, was einer Grundfläche (GR) von 140 m² entspricht.Die mögliche Wohnfläche liegt unter Berücksichtigung der Dachschrägen bei ca. 110 m² im EG und ca. 80 m² im OG = ca. 190 m² gesamt zzgl. Terrassen und Balkone.Die Anzahl der Wohneinheiten ist nicht beschränkt, sofern die vorgeschriebene Anzahl von Stellplätzen eingehalten wird. Sinnvolle Bebauung:.Es bietet sich ein Einfamilienhaus ev. mit Einliegerwohnung oder ein Zweifamilienhaus an.Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindliche Aussagen bzgl. Ihres Bauvorhabens kann nur die Gemeinde Oberaudorf geben.Den vollständigen Bebauungsplan stellen wir bei näherem Interesse gerne zur Verfügung. Mögliche Fragen beantworten wir gerne im Rahmen einer Besichtigung oder eines Telefonats.
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