VIELSEITIG NUTZBARES BAUGRUNDSTÜCK IN ORTSRANDLAGE MIT HERRLICHEN AUSBLICK IN DIE NATUR

Kaufpreis 258.000 €
96135 Stegaurach

Objektdaten

Veröffentlicht am: 18. Mai 2026
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  • Objektbeschreibung

    Wohnbaugrundstück in Ortsrandlage von Stegaurach / Mühlendorf, in Südlage, mit unverbaubarem Blick ins Wiesenschutzgebiet Aurachtal!- 999 m² Grundstücksgröße- bebaubar mit 1- bis 6 Familienhaus vorstellbar die Stellplatzsatzung der Gemeinde Stegaurach ist zu beachten: je 50 m² Wohnfläche > = 1 Stellplatz- Planung und Bauvoranfrage über ein 3- Familienhaus 3 m x 12 m ist bereits vorhanden, ein Bodengutachten wurde erstellt - Das Grundstück ist voll erschlossen, insbesondere wurde für eine Grundstücks-Teilfläche von 936 m² der Kanal-, Wasser,-Stromanschluss bereits abgerechnet. Die Differenzfläche von 63m² wird noch nachberechnet (lt. derzeit gültiger Satzung BGS/WAS 1,15 EUR zzgl. 7 % Mwst.).Für die Geschossfläche wurde bisher ein Beitrag für 127,90 m² erhoben.Für eine höhere Geschossfläche ist die Flächenmehrung nachzuberechnen (lt. derzeit gültiger Satzung BGS/WAS 8,05 EUR zzgl. 7% Mwst.).Das Glasfaserleerrohr wurde bereits bis zum Grundstück verlegt.Festsetzung des Bebauungsplans:Dachneigung: 28° - 40° Dachausführung: Sattel- oder WalmdachDachgauben: nicht gestattetDachausbau: möglichKniestock: je nach Dachneigung: 30 - 60 cmGaragen: Dachneigung 0° - 7°Dachdeckung: Dunkeleindeckung, bzw. KiespressdachKellergarage: Nur zum Hang hin ohne Gefälle möglichGaragen und Nebengebäude nur in erdgeschossiger Bauweise zugelassenEine formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten ergab, dass ein solches Gebäude durchaus vorstellbar wäre.Folgende Flächen wurden beantragt: Wohnung EG : ca. 101 m² Wohnung DG: ca. 76 m² 1 Wohneinheit KG: ca. 60 m² gesamte Wohnfläche ca. 237 m² Vom Bebauungsplan "Doldenäcker" wurden bereits 1994 Befreiungen hinsichtlich der Baugrenzen, der Dachneigung und der Vollgeschosse ausgesprochen (s. umliegende Bebauung)Das Gebäude soll sich mit seinen Außenmaßen an den bereits vorhandenen Mehrfamilienhäusern orientieren.Der Bauausschuss hat empfohlen, die Vorgaben des Landratsamtes Bamberg einzuhalten und mindestens 50 % des Wohngebäudes innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Baufensters anzuordnen. Das Grundstück ist sofort bebaubar!Es besteht kein Bauzwang!Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage! Ihre Ansprechpartnerin: Dipl.-Kffr. Barbara Dotter, Tel.: 0951/50988-15 oder E-Mail: [email protected]Übrigens:Auf die Kompetenz der LBS können Sie auch in puncto Baufinanzierung zählen. Lassen Sie sich von unseren Spezialisten einfach ein maßgeschneidertes, unverbindliches Angebot für Ihre Wunschimmobilie erstellen. Unsere Konditionen können sich sehen lassen.

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