Objektdaten
Objektbeschreibung
Das Flurstück 1852 hat eine Größe von 1.015 m2 und ist derzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das zugrundeliegende Planrecht, der Baustufenplan "BSVolksdorf" vom 14.01.1955, weist die Liegenschaft als "Außengebiet" aus. Die Ausweisung "Außengebiet" ist für dieses Plangebiet von der Behörde als obsolet erklärt worden. Daher wird eine mögliche Entwicklung nach §34 BauGB (Baugesetzbuch) beurteilt. §34 BauGB besagt, dass ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Aufgrund erteilter Baugenehmigungen sowie bereits realisierter Projekte, in direkter Nachbarschaft, mit identischer planrechtlicher Ausweisung ("Außengebiet"), sind Wohngebäude mit maximal 2 Wohneinheiten realisierbar.Das nachfolgende Bebauungsszenario bildet, auf den planungsrechtlichen Vorgaben eine Planungsidee ab. Demnach ist auf dem Flurstück 1852 voraussichtlich ein Doppelhaus in Anlehnung an die Bebauung auf dem Flurstück 3592 (Im Meienthun 3a, 3b) realisierbar.Ähnliche Angebote
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