Ihre Altersversorgung: Mehrfamilienhaus mit Garage in Bestlage mit 4 Einheiten davon 2 unvermietet

Kaufpreis 895.000 €
Zimmer 11
Größe 275 m²
55122 Mainz

Objektdaten

Veröffentlicht am: 19. Juni 2026
Baujahr: 1937
Energieausweis: Energiebedarf
Neu

Über ähnliche Angebote direkt informiert werden

  • Objektbeschreibung

    Dieses attraktive Mehrfamilienhaus befindet sich in gefragter Lage von Mainz im beliebten Stadtteil Hartenberg-Münchfeld. Das im Jahr 1937 errichtete Gebäude überzeugt durch eine solide Bausubstanz, stabile Mieteinnahmen und zusätzliches Entwicklungspotenzial - eine interessante Gelegenheit für Kapitalanleger wie auch für Eigennutzer.Im Erdgeschoss befindet sich eine großzügige 4-Zimmer-Wohnung mit ca. 90 m² Wohnfläche, im ersten Obergeschoss eine ebenfalls rund 90 m² große 3-Zimmer-Wohnung. Beide Einheiten sind mit Außenjalousien ausgestattet und derzeit vermietet. Die aktuelle Jahresnettokaltmiete für diese Wohnungen und die vermietete Garage beträgt 19.680 EUR und bietet damit eine verlässliche Einnahmebasis.Die Beheizung erfolgt überwiegend über eine Gaszentralheizung, nur die Wohnung im Obergeschoss verfügt über eine eigene Gasetagenheizung. Das Gebäude ist vollständig unterkellert. Durch die Hanglage befindet sich im Kellergeschoss eine separate Einzimmerwohnung mit Küche und Bad, die derzeit unvermietet ist und somit zusätzliches Ertragspotenzial bietet.Das Dachgeschoss eröffnet weitere Perspektiven: Drei Räume sowie ein WC und ein zusätzliches Badezimmer schaffen ideale Voraussetzungen zur Realisierung einer weiteren Wohneinheit. Diese Fläche ist aktuell ebenfalls unvermietet und bietet Raum für individuelle Konzepte - von zusätzlicher Vermietung bis hin zur teilweisen Eigennutzung.Insgesamt verbindet dieses Objekt gesicherte Mieteinnahmen mit attraktiven Ausbau- und Wertsteigerungsmöglichkeiten in einem etablierten und nachgefragten Wohnumfeld. Eine nachhaltige Investition mit Perspektive.Das Objekt liegt im Grabungsschutzgebiet "Judensand" und nahe der Denkmalzone "Alter Jüdischer Friedhof" in Mainz. Erdarbeiten sind genehmigungspflichtig (§22 Abs.3 DSchG) und mit der Landesarchäologie abzustimmen. Auch für äußere Änderungen (§13 Abs.1 DSchG) ist eine Genehmigung erforderlich und dürfen die Denkmalzone nicht beeinträchtigen (z.b. grelle Farben)

    Ähnliche Angebote

    Nichts Passendes dabei?

    Richte deinen Suchagenten ein — wir melden dir neue passende Angebote automatisch per E-Mail, sobald sie online gehen.

    Kostenlos· jederzeit kündbar· kein Spam
    Nach oben scrollen