Objektdaten
Objektbeschreibung
Das unbebaute Grundstück ist teilbar und kann frei beplant werden.Es liegt kein Art von Bebauungsplan vor, es handelt sich um einen unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Eine rechtsverbindliche Auskunft zur Bebaubarkeit kann über eine Bauvoranfrage erreicht werden.Nichts Passendes dabei?
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