Attraktives Baugrundstück mit vielfältigem Entwicklungspotenzial in Hamburg-Sülldorf

Kaufpreis 950.000 €
22589 Hamburg

Objektdaten

Veröffentlicht am: 7. Juli 2026
Neu

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  • Objektbeschreibung

    In ruhiger, gewachsener Wohnlage von Hamburg-Sülldorf befindet sich dieses großzügige Grundstück mit einer Fläche von 927 m².Das Grundstück ist derzeit mit einem älteren Einfamilienhaus (Baujahr 1957; BGF ca. 172 m², Wohnfläche ca. 60 m², Nutzfläche ca. 80 m²) bebaut. Der Zustand der Bestandsimmobilie macht eine umfassende Sanierung oder einen Neubau erforderlich, sodass der Schwerpunkt dieses Angebots auf dem Grundstück und seinem Entwicklungspotenzial liegt.Aufgrund der Grundstücksgröße, des Zuschnitts und der Lage erscheint - abhängig vom jeweiligen Nutzungskonzept - sowohl die Realisierung eines großzügigen Einfamilienhauses als auch die Entwicklung eines Mehrfamilienhauses denkbar. Eine Bauvoranfrage wurde bislang nicht gestellt. Abhängig vom jeweiligen Nutzungskonzept sind auch weitere zeitgemäße Wohnformen denkbar.Das Grundstück weist eine nahezu rechteckige Form auf, ist eben und vollständig erschlossen. Die Gegebenheiten des Grundstücks eröffnen vielfältige Planungsoptionen innerhalb der geltenden baurechtlichen Rahmenbedingungen.Nach Auskunft des zuständigen Bauamts richtet sich die Bebauung nach dem weiterhin gültigen Baustufenplan von 1960 sowie § 34 BauGB (Einfügung in die Nachbarbebauung).Demnach sind zwei Vollgeschosse zzgl. eines ausgebauten Dachgeschosses analog zur umliegenden Bebauung grundsätzlich möglich.Die bebaubare Fläche beträgt nach aktueller Auskunft bis zu ca. 30 % der Grundstücksfläche. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.Eine darüber hinausgehende Bebauung kann ggf. im Rahmen eines Abweichungsantrags geprüft werden.Auch ohne festgesetzte Baulinien ist die Bauflucht der Nachbarbebauung zu berücksichtigen.Sämtliche Angaben zur Bebaubarkeit erfolgen unverbindlich und vorbehaltlich behördlicher Genehmigung.Eine zeitlich befristete Reservierung des Grundstücks zur Durchführung einer Bauvoranfrage kann nach individueller Abstimmung und auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. Eine etwaige Reservierungsgebühr wird bei Kaufvertragsabschluss vollständig angerechnet bzw. erstattet.

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