Objektdaten
Objektbeschreibung
In begehrter und gewachsener Wohnlage von Meerbusch-Osterath bietet sich eine seltene Gelegenheit für Bauherren, Projektentwickler oder Mehrgenerationenfamilien: Zwei unmittelbar nebeneinanderliegende Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 621 m² werden gemeinsam zum Verkauf angeboten.Die Liegenschaft befindet sich in einer verkehrsberuhigten Wohnstraße, die ausschließlich durch Wohnbebauung geprägt ist. Gewerbliche Nutzungen sind im direkten Umfeld nicht vorhanden. Die Nachbarschaft zeichnet sich durch gepflegte Einfamilienhäuser sowie Doppelhäuser in überwiegend eingeschossiger Bauweise mit ausgebauten Dachgeschossen aus und vermittelt ein ruhiges, familienfreundliches Wohnumfeld.Da für das Gebiet kein Bebauungsplan besteht, richtet sich eine zukünftige Bebauung nach § 34 BauGB (Nachbarbebauung). Dadurch eröffnen sich interessante Entwicklungsmöglichkeiten, die sich harmonisch in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügen können.Besonders attraktiv erscheint die Errichtung eines modernen Doppelhauses mit zwei großzügigen Doppelhaushälften. Ebenso denkbar ist die Realisierung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung beziehungsweise eines Mehrgenerationenhauses, das Wohnen für mehrere Generationen unter einem Dach ermöglicht. Die konkrete Bebaubarkeit ist im Rahmen einer Bauvoranfrage beziehungsweise mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.Zur Veranschaulichung möglicher Nutzungskonzepte werden im Exposé beispielhafte Hausentwürfe eines renommierten Fertighausanbieters vorgestellt. Diese dienen als Inspiration für eine zukünftige Bebauung und zeigen auf, welches Potenzial die Grundstückskombination bietet. Auf Wunsch stellen wir gerne den Kontakt zum Haushersteller her. Hinweis zum Bestand:Auf den beiden Flurstücken befinden sich derzeit Bestandsgebäude im rückwärtigen Grundstücksbereich. Für die geplante Neubebauung ist ein Rückbau dieser Gebäude erforderlich. Ein unmittelbar angrenzendes Nachbargebäude verbleibt dauerhaft bestehen und ist nicht Bestandteil des Verkaufs. Die Durchführung der Rückbauarbeiten ist entsprechend unter Berücksichtigung des verbleibenden Gebäudeteils vorzunehmen.Die Grundstücke werden ausschließlich gemeinsam veräußert, da sich erst durch die Zusammenlegung der Flächen das volle Entwicklungspotenzial dieser seltenen Gelegenheit erschließt. Ein weiterer Vorteil für Erwerber: Die vorhandenen Garagenanlagen sowie beide Bestandsgebäude sind bereits teilweise geräumt, unbewohnt und mietfrei. Dadurch bestehen keine mietrechtlichen Bindungen oder Räumungsverpflichtungen, sodass die geplante Grundstücksentwicklung nach Eigentumsübergang unmittelbar umgesetzt werden kann.Nichts Passendes dabei?
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