2-Zimmer-Wohnung mit Balkon in gefragter Wohnlage von Saarbrücken – Heidenkopferdell im kleinen MFH

Kaufpreis 239.000 €
Zimmer 2
Größe 73 m²
66123 Saarbrücken

Objektdaten

Veröffentlicht am: 12. Juli 2026
Nebenkosten: 265 €
Energieausweis: Energieverbrauch
Neu

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  • Objektbeschreibung

    Diese helle und attraktiv geschnittene 2-Zimmer-Wohnung befindet sich im Gartengeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses mit lediglich sieben Wohneinheiten in ruhiger Wohnlage, umgeben von viel Grün. Dank der Hanglage verfügt die Wohnung über helle, gut belichtete Räume mit Fenstern in allen Wohnbereichen. Der großzügige Balkon bietet einen schönen Blick ins Grüne. Die naturnahe Umgebung sorgt für ein angenehmes Wohngefühl und bietet gleichzeitig eine gute Anbindung an die Infrastruktur des täglichen Bedarfs.Die Wohnung wurde im Jahr 2023 hochwertig und zeitgemäß modernisiert und präsentiert sich in einem sehr gepflegten Zustand. Freundliche, lichtdurchflutete Räume und eine moderne Ausstattung schaffen ein attraktives Wohnambiente. Die hochwertige Einbauküche befindet sich im Eigentum des Vermieters und ist bereits Bestandteil der Ausstattung. Das geschmackvoll gestaltete Badezimmer verfügt über eine großzügige Walk-in-Dusche und unterstreicht den modernen Charakter der Wohnung.Das gepflegte Erscheinungsbild der Immobilie wird durch das geflieste Treppenhaus sowie das ebenfalls geflieste Kellergeschoss unterstrichen. Die kleine Eigentümergemeinschaft mit nur sieben Parteien steht für ein ruhiges und angenehmes Wohnumfeld. Aktuell ist die Wohnung für eine monatliche Kaltmiete von 950 € vermietet und bietet damit eine interessante Kapitalanlage mit laufenden Mieteinnahmen.Zu der Wohnung gehört ein Duplex-Stellplatz in der Garage und ein halber Außenstellplatz der mit dem Nachbarhaus geteilt wird. Der Verkäufer hat über die Jahre die mündliche Vereinbarung, dass der Außenstellplatz genutzt wird und die Nachbarin dafür den Stellplatz vor der Duplexgarage nutzen kann.Zur Wohnung gehören ein Duplex-Stellplatz in der Garage sowie ein 1/2 Außenstellplatz. Zwischen dem Verkäufer und der Eigentümerin der anderen Stellplatzhälfte besteht seit vielen Jahren eine mündliche Nutzungsvereinbarung. Demnach nutzt der Verkäufer den Außenstellplatz, während die Nachbarin im Gegenzug den Stellplatz vor der Duplexgarage verwenden darf. Diese Regelung hat sich über viele Jahre bewährt, ist jedoch nicht grundbuchrechtlich abgesichert.

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