Objektdaten
Objektbeschreibung
Das Objekt: Wohnfläche ca. 86,19 m² Baujahr 1983 3 Zimmer, 2OG, kein Fahrstuhl inkl. 1 Stellplatz und 1 Kellerraum Zum Verkauf bieten wir Ihnen hier ein sonniges Schmuckstück an. Eine lichtdurchflutete Wohnung mit 3 Zimmern, West-Balkon, separater Küche und Wannenbad, direkt in Neu Wulmstorf, Bahnhofstraße, ca. 86,19 m² Wohnfläche. Diese frei lieferbare, sehr gepflegte Wohnung befindet sich in perfekt, zentraler Lage direkt in Neu Wulmstorf. Alles was Sie benötigen ist direkt fußläufig erreichbar. Der Gang zur Bahn zum S-Bahn Haltepunkt Neu Wulmstorf dauert nur wenige Minuten. Von hier gelangen Sie in die Hamburger Innenstadt oder nach Stade. Das nicht umlagefähige Wohngeld beträgt z.Zt. ca. 41,00 € monatlich. Die umlagefähigen Kosten belaufen sich auf z.Zt. ca. 280,00 €. Zur Wohnung gehört ein Stellplatz und ein Kellerraum. Pflichtangabe gem. GEG: - Baujahr Gebäude: 1983 - Baujahr Anlagentechnik: 1983 - Energieträger: Erdgas H - Energieausweistyp: Energieverbrauchsausweis - Energieverbrauchskennwert: 111 kWh/(m²a) - Energieeffizienzklasse: D GEG vs. EnEV - Unterschied in den Verordnungen Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) ist der Nachfolger der EnEV, wurde am 16.08.2020 beschlossen und trat zum 01.11.2020 in Kraft mit einer Übergangszeit bis zum 01.05.2021. Bis dahin wurden Energieausweise noch nach der EnEV2014/2016 ausgestellt, ab dem 01.05.2021 dann nach GEG. Es bestehen keine Unterschiede in der Gültigkeit oder dem Geltungsbereich! Energieausweise nach EnEV2014 oder GEG sind gleichwertig. Einziger Unterschied: zusätzliche Angabe zu CO2-Emissionen jetzt auch beim verbrauchsbasierten Energieausweis nach GEG. Die Frage, ob ein Energieausweis nach GEG oder EnEV erstellt wurde, ist damit akademischer Natur und für Laien fast komplett uninteressant. Die relevanten Inhalte der EnEV finden sich in Gänze auch im GEG. Unabhängig von der verwendeten Verordnung, sind Energieausweise nach GEG und nach EnEV2014 beide 10 Jahre lang ab Ausstellung gültig. Daran ändern auch eventuelle neue Gesetzesrevisionen nichts - der Energieausweis bleibt so lange gültig, wie auf der ersten Seite in der linken oberen Ecke angegeben. Das ist selbst dann der Fall wenn die alte Verordnung durch eine neue abgelöst wird.Nichts Passendes dabei?
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