Objektbeschreibung
RUHIG GELEGENES BAUGRUNDSTÜCK in STRAUSBERGIhr Baustart ab 2028 -----------------------------------------------------------In zweiter Reihe der Ernst-Thälmann-Straße entsteht durch eine geplante Grundstücksteilung dieses rund 551 m² große Baugrundstück - eine seltene Gelegenheit für alle, die den Traum vom eigenen Zuhause in ruhiger Wohnlage verwirklichen möchten.Abseits des Straßenverkehrs genießen Sie hier die Vorzüge einer geschützten zweiten Baureihe.Das Grundstück bietet mit seinem Schnitt einen idealen Rahmen für die Errichtung eines individuellen Einfamilienhauses und verbindet Privatsphäre mit einem familienfreundlichen Wohnumfeld.Die Erschließung erfolgt über ein Wegerecht über das vordere Grundstück.
Ein entsprechender Teilungsentwurf liegt bereits vor.Interessant ist die bereits vorliegende Auskunft der Stadt Strausberg. Danach wird für die Bebauung grundsätzlich die Errichtung eines zusätzlichen Wohnhauses mit einem Vollgeschoss zuzüglich ausgebautem Dachgeschoss ggf. mit erhöhtem Drempel befürwortet.Da für diesen Bereich nach aktueller Auskunft kein Bebauungsplan besteht, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach §34 BauGB. Maßgeblich ist damit insbesondere, ob sich das geplante Gebäude hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt.Neben Ein- und Zweifamilienhäusern befinden sich im näheren Umfeld auch kleinere Mehrfamilienhäuser und stadtvillenartige Wohngebäude.
Abhängig von der konkreten Planung könnte daher gegebenenfalls auch eine Stadtvilla beziehungsweise ein Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten vorstellbar sein. Eine verbindliche Aussage hierzu kann ausschließlich im Rahmen einer Bauvoranfrage oder eines Baugenehmigungsverfahrens getroffen werden.Das Grundstück ist derzeit noch bis zum 31.12.2027 vermietet und wird dann aus Altersgründen abgegeben. Eine Besichtigung beziehungsweise ein Betreten des Grundstücks ist nach vorheriger Terminabstimmung möglich.
Ebenso können bereits während der verbleibenden Mietzeit planerische und baurechtliche Vorbereitungen, insbesondere die Ausarbeitung einer Planung sowie die Einreichung einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrags, vorgenommen werden. Die tatsächliche Übergabe und freie Nutzung des Grundstücks erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses.----------------------------------------------------------------------FINANZIERUNGSSERVICE:Gern unterstützen wir Sie auch bei der passenden Finanzierung dieser Immobilie.
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