Objektbeschreibung
Das hier zum Verkauf angebotene Grundstück hat insgesamt eine Größe von 1.065 m² und ist sonnig ausgerichtet. Im vorderen Grundstücksbereich befindet sich ein teilweise unterkellertes Einfamilienhaus (Baujahr 1931). Das Einfamilienhaus liegt gemäß dem gültigen Bebauungsplan Volksdorf 42 innerhalb eines Erhaltungsgebiets, sodass eine Neubebauung des vorderen Grundstücksbereichs ausgeschlossen ist. Eine rückwärtige Bebauung ist zulässig, so dass im Zuge des Grundstücksverkauf von dem 1.065 m² großem Gesamtgrundstück der hintere Grundstücksbereich (Pfeifenstilgrundstück) in realer Form abgetrennt wird.
Somit steht eine Grundstücksfläche von rund 529 m² inkl. Zufahrt zur Verfügung. Die zum Verkauf stehende Grundstücksfläche wurde in der Flurkarte gelb markiert. Das rückwärtige Grundstück verfügt über eine Frontbreite von circa 17 m und eine Tiefe von rund 32 m. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplan Volksdorf 42. Die Ausweisung lautet:WR I o - 1 WE; 120 m² - GRZ 0,2 / zusätzlich liegt ein positiver Bauvorbescheid aus dem Jahr 2013 vor.Unmittelbar angrenzend an das rückwärtige Baugrundstück befindet sich eine weitere Grundstücksfläche von rund 93 m² (türkis markierter Bereich), die derzeit zu gärtnerischen Zwecken von der Hansestadt Hamburg gepachtet ist und entsprechend genutzt werden darf.
Eine Bebauung dieser Fläche ist nicht vorgesehen bzw. zulässig. Die hierfür zu entrichtende Pacht beträgt aktuell 26,33 Euro pro Jahr.Für die Erschließung des rückwärtigen Baugrundstücks ist eine Zufahrt herzustellen. Im Bereich der künftig zu errichtenden Zufahrt befindet sich derzeit noch ein Carport, der vom Käufer auf eigene Kosten zurück zu bauen ist. Die Zufahrt verläuft über eine weitere, straßenseitig gelegene Pachtfläche von ca. 98 m² (türkis markierter Bereich). Auch diese Fläche darf zu gärtnerischen Zwecken genutzt werden; eine Bebauung ist jedoch nicht vorgesehen bzw. zulässig.
Die hierfür zu entrichtende Pacht an die Hansestadt Hamburg beträgt aktuell 60,58 Euro pro Monat. Im Zuge der Grundstücksteilung wird aufgrund der Pfeifenstielerschließung dem vorderen Grundstücks ein dinglich gesichertes Überfahrtsrecht über die Zufahrt des rückwärtigen Grundstücks eingeräumt.Eine zusätzliche Altbausubstanz ist nicht vorhanden. Die Kosten für die Herstellung der Zufahrt trägt der Käufer.
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