Objektbeschreibung
Der rückwärtig gelegene Bauplatz liegt nicht im Bereich eines gültigen Bebauungsplans. Eine mögliche Bebauung richtet sich nach §34 BauBG und ist durch eine Bauvoranfrage zu prüfen. Eine Vermessung des neu zu bildenden Grundstücks ist noch erforderlich. Die Kosten für die Vermessung trägt der Verkäufer. Die vorläufige Grundstücksgröße beträgt ca. 501 m². Das Grundstück ist mit einer Doppelgarage bebaut. Grundstücksabmessungen:a) Mittlere Grundstücksbreite: etwa 15,93 Meterb) Mittlere Grundstückstiefe: etwa 31,39 Meter
Objektdaten
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