Bevorzugtes Belegungsrecht

Das bevorzugte Belegungsrecht beinhaltet das Recht, bei der Vergabe einer Wohneinheit vor anderen Interessenten berücksichtigt zu werden. Das Recht ist nur dann verbindlich, wenn es von einem Notar beurkundet und von beiden Vertragspartnern (Rechtgeber und Rechtnehmer) unterzeichnet wurde.

Häufig wird dieses Recht dem Käufer einer Pflegeimmobilie oder einer vermieteten Wohnung im betreuten Wohnen eingeräumt. Bei vielen Pflegeheimen existieren Wartelisten weil die Häuser voll belegt sind. Ob ein Käufer einer Pflegeimmobilie sein bevorzugtes Belegungsrecht ausüben kann, hängt auch davon ab, wie hoch der Pflegebedarf der aufzunehmenden Person ist. Pflegeheime sind angehalten, die Plätze nach medizinischer Dringlichkeit zu vergeben.

siehe auch

Pflegeimmobilie

betreutes Wohnen

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