Die Bezugsfertigkeit eines Immobilienobjekts beschreibt den Zustand, in dem es technisch vollständig ausgebaut ist und somit bewohnbar gemacht werden kann. Dies betrifft hauptsächlich Neubauten, bei denen sämtliche Bauarbeiten abgeschlossen sind, die Einbauinstallationen installiert wurden und das Objekt den Anforderungen der Baubeschaffenheitsnorm entspricht. Neben Neubauten spielt die Bezugsfertigkeit auch eine Rolle in Fällen von Sanierungen oder Umbauarbeiten, wo ein Immobilienobjekt wieder bewohnbar gemacht wird.
Für Mieter und Käufer ist es wichtig zu prüfen, ob der Begriff Bezugsfertigkeit auch alle weiteren Aspekte abdeckt, wie zum Beispiel die Einrichtung von Möbeln oder technischen Geräten. In manchen Fällen kann eine Immobilie bezugsfertig sein, ohne dass beispielsweise ein Fernseher oder ein Waschmaschinenanschluss vorhanden sind. Daher sollten Interessenten vor der Bezugnahme das Objekt gründlich inspizieren und ggf. zusätzliche Anschaffungen planen.
Für Vermieter bedeutet Bezugsfertigkeit, dass sie sicherstellen müssen, dass alle notwendigen Arbeiten abgeschlossen sind und die Wohnung den Sicherheits- und Gebrauchsanforderungen entspricht. Ein vollständiges Inventar der vorhandenen Einrichtung und technischen Ausstattung sollte für den Mieter zur Verfügung stehen, um Verwirrungen über fehlende oder zusätzliche Geräte zu vermeiden.
Ähnliche Begriffe wie ‚Erstbezug‘ und ‚Erstbezug nach Sanierung‘ beziehen sich ebenfalls auf die erste Nutzung eines Objekts im Zustand der vollständigen Fertigstellung.
