Immobilienmakler

Der Immobilienmakler vermittelt Interessenten Immobilien zum Kauf oder zur Miete. Er wird als Vermittlungsmakler in der Regel erfolgsabhängig vergütet. Der Immobilienmakler benötigt für sein Tätigwerden die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung. Tätigkeitsfeld und Vergütung werden durch Abschluß eines Maklervertrages geregelt. Die Höhe der Courtage und die Aufgaben des Maklers können regional und objektbezogen unterschiedlich geregelt sein.

Bewerte unseren Artikel

Durchschnitt: 5 (1 Bewertung)

Leave a Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

For security, use of Google's reCAPTCHA service is required which is subject to the Google Privacy Policy and Terms of Use.

To top