Instandhaltung
« A bis Z Suche
Wenn Sie einen bestimmten Begriff suchen, dann verwenden Sie die A bis Z Suche.: Klicken Sie auf den gewünschten Buchstaben in der nachfolgenden Leiste:
Instandhaltung
Unter Instanthaltung versteht man die Wahrnehmung aller Aufgaben, die im Immobilienbereich dazu dienen, eine Immobilie funktionstüchtig zu halten. Dazu gehören alle laufend anfallenden Reparaturen, z.B. an Fenstern und Türen, die periodisch anfallenden Außenanstriche der Fenster, die Innenanstriche der Treppenhäuser und sämtliche Wartungsarbeiten an Anlagen und Einrichtungen. Die Instandhaltung gehört zu den Pflichen des Vermieters, §536 BGB.
Verwandte Themen
Themensuche
Sie wollen sich zu einem bestimmten Thema, wie z.B. Mietrecht oder Finanzierung weiterbilden? Dann wählen Sie bitte aus folgendem Menüfeld das gewünschte Thema und klicken Sie auf “Weiter” um die passenden Begriffe anzuzeigen.