Die Instandsetzung beinhaltet den Wiederaufbau und die Beseitigung von Schäden an Immobilien. Im Gegensatz zur Instandhaltung, welche regelmäßige Pflege und Erhaltung im Sinne hat, richtet sich die Instandsetzung vor allem auf die Rückführung eines Objekts in einen vollwertigen Zustand nach Schäden oder Verschleiß. Dabei sind sowohl kleinere Reparaturen als auch größere Umbauten und Sanierungen enthalten.
Für Vermieter ist es wichtig zu wissen, dass sie gemäß Mietsrecht zwingend für die Instandsetzung des Mietobjekts verantwortlich sind. Dies schließt den Wiederaufbau von Schäden ein, die nicht auf das Verschulden der Mieter zurückzuführen sind. Dabei reicht es nicht aus, nur kleinere Reparaturen durchzuführen – in manchen Fällen kann eine gründliche Sanierung erforderlich sein.
Es ist ratsam für Vermieter regelmäßig Instandhaltungsmaßnahmen vorzunehmen und geringfügige Schäden schnell zu beheben, um größere Reparaturen zu vermeiden. Mieter sollten bei Schäden unverzüglich ihren Vermieter informieren und eine schriftliche Beschwerde erstellen. In dringenden Fällen wie Brandschäden oder Sturmschäden ist es wichtig, dass der Vermieter diese gegebenenfalls als unverschuldete Schäden einstufen kann.
Die Kosten für die Instandsetzung fallen in aller Regel auf den Vermieter. Bei schwerwiegenden Schäden kann jedoch eine Mietzahlungsverzögerung oder sogar die Beendigung des Mietverhältnisses notwendig sein, falls die Immobilie nicht mehr bewohnbar ist.
