Kaufpreis
« A bis Z Suche
Wenn Sie einen bestimmten Begriff suchen, dann verwenden Sie die A bis Z Suche.: Klicken Sie auf den gewünschten Buchstaben in der nachfolgenden Leiste:
Kaufpreis
Der Kaufpreis ist der Gegenwert für eine Sache, die ein Käufer erwerben will. Das BGB (§433 Abs.2) regelt, dass die Zahlung des Kaufpreises neben der Abnahme des Kaufgegenstandes zu den Hauptpflichten eines Kaufvertrages gehört.
Verwandte Themen
Gesetzestexte
Themensuche
Sie wollen sich zu einem bestimmten Thema, wie z.B. Mietrecht oder Finanzierung weiterbilden? Dann wählen Sie bitte aus folgendem Menüfeld das gewünschte Thema und klicken Sie auf „Weiter“ um die passenden Begriffe anzuzeigen.