Kleintierhaltung

Grundsätzlich ist das Halten von kleinen Tieren in einer Wohnung gestattet, wenn es sich dabei um Tiere handelt, von denen in keiner Weise irgendwelche Störungen oder Schädigungen ausgehen können. So kann man z.B. Zierfische in der Wohnung halten, auch wenn im Mietvertrag dazu nichts geregelt ist. Katzen und Hunde allerdings fallen gewöhnlich nicht unter die Kleintierhaltung. Hier sind im Zweifel individuelle Regelungen zur Sicherstellung von Mieter und Vermieter im Mietvertrag erforderlich.

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