In der Immobilienwirtschaft wird das Halten von Kleintieren in Wohnungen von großer Bedeutung. Dies beinhaltet generell solche Tiere, die zu den Zierfischhaltung und anderen unschädlichen Arten zählen, wie etwa Eidechsen oder Vögel. Wichtiger ist jedoch der Umstand, dass das Halten größerer Haustiere wie Katzen oder Hunde in der Regel als Sonderbestimmungen behandelt werden.
In den meisten Fällen können Mieter Kleintiere halten, ohne vorher explizit im Mietvertrag auf diese Möglichkeit hingewiesen zu werden. Es ist jedoch ratsam, dass sowohl Vermieter als auch Mieter klar verstehen, welche Arten von Tieren als unbedenklich gelten und welche nicht. Wenn es sich um größere Haustiere handelt oder wenn bestimmte Kleintierarten Störungen verursachen könnten, sollten dies im Mietvertrag explizit geregelt werden.
Für Mieter ist wichtig zu beachten, dass sie den Vermieter über das Halten von Tieren in Kenntnis setzen, insbesondere dann, wenn es sich um größere Haustiere handelt. Das kann die Sicherstellung gegenseitiger Erwartungen und die Vermeidung von Streitigkeiten im späteren Mietverhältnis sein. Vermieter sollten dagegen darauf achten, dass sie bei der Annahme einer Mietsache das Thema Kleintierhaltung klären, um unerwünschte Überraschungen zu verhindern.
