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Mietwerttabelle

Kurz erklärt

Der Begriff Mietwerttabelle bezeichnet eine tabellarische Übersicht ortsüblicher Mietwerte, gegliedert nach Wohnungsmerkmalen wie Wohnfläche, Lage und Ausstattung.

Der Begriff Mietwerttabelle bezeichnet eine tabellarische Übersicht ortsüblicher Mietwerte, gegliedert nach Wohnungsmerkmalen wie Wohnfläche, Lage und Ausstattung. Er ist heute weitgehend durch den Mietspiegel abgelöst — das ist der aktuelle, gesetzlich in §§ 558c und 558d BGB geregelte Begriff.

Wer den Ausdruck heute liest, sollte hellhörig werden: Für Mieterhöhungen und die Prüfung der ortsüblichen Vergleichsmiete kommt es auf den Mietspiegel an — und darauf, ob er einfach oder qualifiziert ist. Eine „Mietwerttabelle“ ohne diesen rechtlichen Rahmen ist bestenfalls eine grobe Orientierung, im schlechtesten Fall eine Marketingzahl ohne Grundlage.

Belastbare Quellen für ortsübliche Mieten:

  • der qualifizierte Mietspiegel der Gemeinde (§ 558d BGB) — mit Vermutungswirkung vor Gericht;
  • ein einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB) als Anhaltspunkt;
  • hilfsweise Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen.

Für die verlässliche Einordnung einer Miete führt der Weg deshalb zum Mietspiegel, nicht zu einer allgemeinen Mietwerttabelle.

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