Mietzins

Der Begriff „Mietzins“ hat verschiedene Bedeutungen, je nachdem in welchem Kontext er verwendet wird:

im rechtlichen Sinne:

Der Mietzins, oder die Miete, ist das vertraglich vereinbarte Entgeld, welches der Mieter monatlich an den Vermieter zu entrichten hat. Die Höhe des Mietzinses kann im freifinanzierten Wohnungsbau zwischen Vermieter und Mieter grundsätzlich frei vereinbart werden. Diese Freiheit wird jedoch durch gesetzliche Regelungen zur Vermeidung von Mietwucher eingeschränkt.

im wirtschaftlichen Sinne:

Der Mietzins bemisst die Rendite, die ein Eigentümer mit seiner Immobilie in einem Jahr erwirtschaftet. Dabei wird die Jahresmiete ins Verhältnis zum Kaufpreis der Immobilie gesetzt. Als Ergebnis erhält man eine Prozentzahl.  Bei der Berechnung wird unterschieden nach

Mietzins brutto: hier wird die Jahreskaltmiete ins Verhältnis zum Kaufpreis ohne Nebenkosten gestellt:

Jahresmiete : (Kaufpreis : 100) = Mietzins brutto

Mietzins netto: bei dieser Rechnung werden die weiteren Kosten und Aufwendungen berücksichtigt, die dem Eigentümer durch den Unterhalt der Immobilie entstehen. Im Ergebnis fällt der Mietzins netto stets niedriger aus als der Mietzins brutto:

(Jahreskaltmiete – (nicht umlagefähige Betriebskosten + Zinsen + Rücklagen)) : ((Kaufpreis + Nebenerwerbskosten) :100)  = Mietzins netto

Speziell bei Immobilien für Kapitalanleger wird oft der (brutto) Mietzins im Exposé ausgewiesen.

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