Rücklage

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist dazu verpflichtet, für das gemeinschaftliche Eigentum und für den Fall zukünftiger Instandsetzungsmaßnahmen vorzusorgen. Dafür legen die Wohnungseigentümer regelmäßig einen bestimmten Geldbetrag zurück, dan man als Rücklage bezeichnet. Die Gemeinschaft unterhält dazu ein Rücklagenkonto, welches in der Regel von dem Hausverwalter betreut und überwacht wird. Die Rücklage ist an das Wohneigentum, nicht an den Wohnungseigentümer gebunden. Verkauft ein Wohnungseigentümer seine Wohnung, so geht sein Anteil an der Rücklage auf den neuen Eigentümer über.

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