Ein verbreiteter Irrtum: Sozialwohnungen gehören nicht dem Staat. Sie gehören privaten Eigentümern, Genossenschaften oder Wohnungsgesellschaften. Der Staat fördert den Bau (zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse) und erhält dafür für einen befristeten Zeitraum das Recht, die Belegung zu steuern und die Miete zu begrenzen.
Genau die Befristung ist das Kernproblem: Läuft die Bindung aus — je nach Förderung nach 15, 20 oder 30 Jahren —, wird aus der Sozialwohnung eine ganz normale Mietwohnung. Weil jahrzehntelang mehr Bindungen ausliefen als neue entstanden, ist der Bestand stark geschrumpft. Das ist der Hintergrund der aktuellen wohnungspolitischen Debatte.
Rechtsgrundlage: Der frühere bundesweite soziale Wohnungsbau (Wohnungsbindungsgesetz, II. Berechnungsverordnung) betrifft nur noch Altbestände. Seit der Föderalismusreform 2006 ist die Wohnraumförderung Ländersache — jedes Land hat eigene Fördergesetze, Einkommensgrenzen und Bindungsfristen.
Für Wohnungssuchende: Erster Schritt ist der WBS beim Wohnungsamt. Für Mieter einer Sozialwohnung: Steigt das Einkommen später deutlich über die Grenze, kann in einigen Ländern eine Fehlbelegungsabgabe anfallen.
