Umzug mit Katze, Hund, Meerschweinchen & Co: Das ist zu beachten

Ein Umzug ist immer eine aufregende, aber auch stressige Angelegenheit, sowohl für den Menschen als auch für seine Haustiere. Viele Dinge müssen im Vorfeld organisiert werden: vom Einrichten eines Post-Nachsendeauftrages über das Organisieren von Kartons bis hin zur sorgfältigen Planung des eigentlichen Umzugstags. Je besser der Umzug im Voraus geplant und organisiert ist, desto reibungsloser verläuft er am Ende. Besonders wichtig ist es, den Umzug für die tierischen Mitbewohner so stressfrei wie möglich zu gestalten. Hunde und Katzen überstehen den Wohnungswechsel mal mehr und mal weniger gut, das kommt immer auch auf das Wesen des jeweiligen Tieres an. Aber auch ein Umzug mit Kleintieren wie Meerschweinchen, Kaninchen und andere Nager sollte gut vorbereitet werden. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte zudem geklärt werden, welche Tiere beim Vermieter und bei den Kommunen angemeldet werden müssen und welche nicht.

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Bild: Arina Krasnikova bei pexels.de

Umzug mit Kleintieren ohne Anmeldepflicht

Laut Mietrecht darf ein generelles Haustierverbot in Mietwohnungen nicht ausgesprochen werden, insbesondere was Kleintiere betrifft. Zu den Kleintieren, die in der Regel nicht angemeldet werden müssen, zählen Meerschweinchen, Kaninchen, Schildkröten, Fische und Vögel. Diese Tiere gelten als unproblematisch und dürfen normalerweise ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in die neue Wohnung einziehen. Allerdings kann es dennoch zu Problemen kommen, wenn etwa Lärmbelästigungen durch lautstarke Vögel wie etwa Papageien auftreten oder Geruchsbelästigungen durch Frettchen oder andere Tiere entstehen. Auch unzureichende Hygiene der Tierunterkünfte oder Beschädigungen der Wohnräume durch Nager oder Katzen können zu Konflikten führen. Um von vornherein ein gutes Mietverhältnis zu beginnen, ist es daher generell ratsam, den neuen Vermieter proaktiv über die geplante Haltung von Kleintieren zu informieren.

Genehmigungsfall Hund und Katze

Bei einem Umzug mit Hund oder Katze ist es wichtig zu wissen, dass Hunde in den meisten Fällen vom Vermieter genehmigt werden müssen. Hierbei hilft vorab immer ein Blick in den Mietvertrag. Bei Fragen, ob die Tierhaltungsklauseln dort rechtens formiert sind, hilft beispielsweise eine Beratung in einer Verbraucherzentrale. Vermieter können Hunde als Haustiere ablehnen, insbesondere wenn es sich um Rassen handelt, die als gefährlich (sogenannte Listenhunde) eingestuft werden. Ist die Katzenhaltung in einem Mietvertrag nicht explizit ausgeschlossen, ist sie nach derzeitiger Rechtsauffassung erlaubt. Ob Hund oder Katze – es ist entscheidend, sich bereits im Vorfeld eine Wohnung zu suchen, in der ihre Haustiere ausdrücklich erlaubt sind, um zu vermeiden, dass der geliebte tierische Freund aufgrund eines Umzugs im Tierheim landet.

Falls sie Hundebesitzer sind, ist es nach dem geglückten Umzug noch wichtig, die Ummeldung des Hundes bei der zuständigen Kommune ordnungsgemäß anzugeben. Es ist ratsam, sich bereits im Vorfeld Gedanken zu machen und einen Plan für den Umzug mit Hund oder Katze zu entwickeln, sodass am eigentlichen Umzugstag klar ist, was alle Beteiligten zu tun haben.

Spezialfall: Umzug mit exotischen oder giftigen Tieren

Wenn es um die Haltung von exotischen oder gefährlichen Tieren geht, ist es zwingend erforderlich, die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Dazu gehören nicht nur die sogenannten gefährlichen Hunderassen, sondern insbesondere auch exotische Tiere wie Vogelspinnen, Giftspinnen und Schlangen, vor allem Giftschlangen. Diese Tiere müssen unbedingt vom Vermieter genehmigt werden, da sie besondere Risiken und Haltungsanforderungen mit sich bringen. Um die Zustimmung des Vermieters positiv zu beeinflussen, kann es hilfreich sein, Expertise und Erfahrung nachzuweisen, wie beispielsweise einen Sachkundenachweis für die Haltung von gefährlichen Hunden. Für Exoten sind Erfahrungswerte sowie der Nachweis, dass die Haltebedingungen den notwendigen Sicherheitsanforderungen entsprechen, essenziell. Es gibt in vielen Bundesländern Gesetze, welche die Haltung von Exoten regeln oder gar verbieten, in einigen Bundesländern ist das aber gesetzlich nicht reguliert.

Umzug mit Haustier: Tipps zur Vorbereitung

Vorbereitung ist das A und O, speziell wenn ein Haustier mit umziehen soll. Beginnen Sie damit, Ihr Haustier frühzeitig auf den Umzug vorzubereiten, indem Sie es schrittweise an Transportboxen oder -taschen gewöhnen. Diese sind dann bestenfalls am Umzugstag ein sicherer Ort für Ihr Tier und erleichtern den Transport erheblich. Planen Sie im Voraus, wie und wann Ihr Haustier am besten transportiert werden kann, und achten Sie darauf, dass im neuen Zuhause eine vertraute Umgebung mit bekannten Spielzeugen, Decken und Futternäpfen geschaffen wird. Am Umzugstag selbst ist es ratsam, Ihr Tier in einem ruhigen Raum unterzubringen, um es vor dem Umzugslärm zu schützen. Kleintiere wie Meerschweinchen könnten am Umzugstag selbst auch gut von einem vorab bestimmten Tiersitter aus dem Freundeskreis in ihrer Box gesittet werden, bis der größte Trubel vorbei ist. Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Dokumente, wie etwa Impfbescheinigungen und, falls erforderlich, Meldeunterlagen, griffbereit sind. Es kann auch hilfreich sein, bereits im Vorfeld einen Tierarzt in der neuen Umgebung ausfindig zu machen, falls Ihr Haustier Anpassungsschwierigkeiten hat oder medizinische Unterstützung benötigt. Geben Sie Ihrem Tier nach dem Umzug unbedingt genügend Zeit, sich an das neue Zuhause zu gewöhnen. Möglicherweise ist es ratsam, das Haustier erst in einem Raum aus dem Transportbehältnis zu lassen und ihm ein wenig Zeit zu geben, die neue Umgebung stückchenweise kennenzulernen, bevor es auch in die anderen Räume darf.

Fazit: Wenn man die bereits erwähnten Ratschläge – Planung und Organisation vorab, ruhiger Umzug für das Tier selbst und vorsichtige Eingewöhnung im neuen Heim – berücksichtigt, wird Ihnen der Umzug mit Ihrem geliebten Tier gut gelingen.

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