Einfamilienhaus mit Anbau, 2 Garagen und Carport in zentraler und doch ruhiger Lage von Sandkrug

Kaufpreis 320.000 €
26209 Hatten
Zimmer 7
Größe 200 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 13. Mai 2024
Kaufpreis: 320.000 €
Zimmer: 7
Größe: 200 m2
Baujahr: 1967/68
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Objektbeschreibung: Es handelt sich hier um ein eingeschossiges Einfamilienhaus mit einem ausgebauten Satteldachgeschoss, einem eingeschossigen Flachdachanbau und einer Teilunterkellerung. Die hintere Garage wurde ca. 1977 erstellt. Die Wohnfläche beträgt mit Flachdachanbau ca. 200 qm. Das massiv erstellte Gebäude mit Verblenderfassade befindet sich in einem teilweise sanierungsbedürftigen Zustand, vor allem der Flachdachanbau. Es sind vereinzelt im Haus noch alte Fenster mit Einscheibenverglasung bzw. Glasbausteine vorhanden. Die Gasheizung wurde Ende 2022 neu installiert. Lagebeschreibung: Der staatlich anerkannte Luftkurort Sandkrug gehört zur Gemeinde Hatten im Landkreis Oldenburg und grenzt unmittelbar an die südliche Stadtgrenze Oldenburgs. Sandkrug ist sehr verkehrsgünstig durch seine Autobahnanbindung, den Bahnhof und verschiedene Buslinien nach Oldenburg und Umgebung. Aufgrund der guten Verkehrsanbindung und durch die landschaftlich reizvolle Lage ist Sandkrug zu einem sehr begehrten Wohnort geworden. Alle einschlägigen Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Bankfilialen, Schulen, Sportanlagen, Hallenbad und verschiedene Freizeiteinrichtungen sind in günstiger Entfernung bequem zu erreichen. Raumaufteilung: Erdgeschoss:- Wohnzimmer mit Parkett- Schlafzimmer- Küche- Bad mit Wanne und Dusche- G-WC- Flur- Wohnraum im Anbau mit Kamin - Terrasse mit AußenkaminObergeschoss (auch separat begehbar über eine Außentreppe) - 4 Zimmer mit Laminat- Küche mit EBK- Bad mit Wanne, Dusche und WC- G-WC - Flur- BalkonTeilkeller: - 3 Räume Sonstiges: Der Energieausweis befindet sich in Vorbereitung. Provision: Die Maklerprovision von 3,57% vom Kaufpreis inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer von 19% ist mit Abschluss des Kaufvertrages verdient und fällig. Sie ist vom Käufer wie auch vom Verkäufer in gleicher Höhe zu entrichten.
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