Kaufpreis 6.900.000 €
Zimmer 27
78479 Reichenau
Größe 1050 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 30. März 2025
Baujahr: 1958
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Dieses exklusive Objekt in einmaliger Traumlage auf der Insel Reichenau liegt unmittelbar am Ufer des Bodensees, direkt am Yachthafen mit großer Liegewiese und Strand.Auf dem großzügigen Grundstück bietet das Anwesen auf 3 Stockwerken mit 27 Zimmern alle Möglichkeiten zur freien Entfaltung. Die Zimmer mit Balkonen und unverbaubarer Seesicht sind komplett mit Fußbodenheizung und Parkett ausgestattet. In den schicken Marmorbädern kann man sich wunderbar in der Jacuzzi-Badewanne entspannen. Die Empfangshalle und Gemeinschaftsräume beinhalten 2 geräumige Restaurantbereiche, eine voll ausgestattete Gastronomieküche und einen Barbereich. Ein weiteres Highlight ist die großzügige Sonnenterrasse für 250 Personen mit großer Liegewiese, direkt vor dem Eingangsbereich zum See hin. Hinter dem Haus befinden sich 14 eigene PKW-Stellplätze. Ein Personen- und Lastaufzug ist vorhanden. Seit dem Jahr 2000 wurden diverse Renovierungsarbeiten und Gebäudeerweiterungen vorgenommen. 2019 wurde eine neue Küche und eine neue Bar eingebaut. Zwischen 2020 und 2024 wurden in einigen Zimmern auch die Möbel erneuert. Ebenfalls wurden im Jahr 2024 mehrere Teile der Heizungsanlage erneuert. Der Brenner stammt aus dem Jahr 2008.Derzeit wird das Anwesen als Hotel genutzt. Die jährlichen Mieteinnahmen belaufen sich auf 156.000 €. Ob Sie das Anwesen als Privatresidenz, Ferienhaus, exklusive Seniorenresidenz, Firmenzentrale oder als Investition nutzen möchten, die Möglichkeiten sind vielfältig.Dieses Anwesen auf der Insel Reichenau/Bodensee bietet die seltene und einzigartige Gelegenheit, seine eigene Wohnvision zu verwirklichen. Mit seiner idyllischen Lage, dem großzügigen Grundstück und der Nähe zum See ist dieses Anwesen eine lohnende Investition. Nehmen Sie die Herausforderung an und verwandeln Sie dieses Anwesen in Ihr persönliches Paradies am Bodensee.Bitte beachten Sie, dass die angegebene Wohnfläche keine tatsächliche Wohnfläche im rechtlichen Sinne darstellt, sondern die Nutzfläche nach DIN 283 (ohne Keller) umfasst.
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