Werne-West: gepflegtes Einfamilienhaus mit zusätzlichem Baugrundstück

Kaufpreis 535.000 €
Zimmer 5
59368 Werne
Größe 131 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 30. Juni 2025
Baujahr: 1951
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    Erwerben Sie ein äußerst gepflegtes Einfamilienhaus mit einem 1.250 m² großen Grundstück im beliebten Werner Westen.Aufgrund der Grundstücksgröße und der bereits vorhandenen nachbarschaftlichen Hinterlandbebauung wurde seitens der aktuellen Eigentümer mittels einer Bauvoranfrage eines Architekten die Möglichkeit der Grundstücksteilung und der Bebauung des hinteren Gartenlandes beim Bauamt der Stadt Werne angefragt und vom Bauordnungsamt durch einen Vorbescheid in Aussicht gestellt.Die Bebauung kann unter Einhaltung des Baurechts in Abstimmung mit den örtlichen Baubehörden erfolgen. Denkbar ist sowohl die Bebauung mit einem Einfamilienhaus als auch mit zwei Doppelhaushälften.Das Bestandsgebäude wurde ursprünglich ca. im Jahre 1951 als Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Stallgebäude in massiver Bauweise errichtet. Die ca. 130 m² Wohnfläche verteilen sich im Erdgeschoss auf Eingang mit Diele und Garderobe, Gäste-WC, das modernisierte Tageslichtbad mit ebenerdiger Dusche die Küche und das Wohn- und Esszimmer mit gemütlichem Kachelofen und Zugang zur überdachten Terrasse und zum Garten. Im Dachgeschoss befinden sich ein vorgelagertes Kinderzimmer, ein Durchgangszimmer welches sich ideal als Arbeits- oder Ankleidezimmer eignet, ein weiteres Kinderzimmer, das Elternschlafzimmer und das helle Tageslichtbad mit Dusche und großer Badewanne.Ausreichend Stauraum bietet Ihnen der nicht ausgebaute Spitzboden und der Keller. Hier befinden sich ein Hausanschlusskeller, zwei Vorratskeller und der Heizungskeller. Durch eine Schleuse erreichen Sie bequem den angrenzenden Werkstattbereich mit Garagen.Dieser wurde ca. im Jahre 1977 durch einen Um- und Anbau an das Wohnhaus errichtet. Die Werkstatt erstreckt sich über zwei Ebenen und bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.Im Zuge einer etwaigen Hinterlandbebauung müsste eine entsprechende katasteramtliche Aufteilung des Flurstückes erfolgen. Die Zuwegung zu dem Baugrundstück muss dann mit den notwendigen Geh-, Fahr- und Leitungsrechten durch eine neu einzutragende Baulast gesichert werden. Anstelle des Gesamtverkaufs ist ggfs. auch der getrennte Verkauf des vorderen Teils (mit Haus) und des hinteren Teils (Baugrundstücks) möglich.Weitergehende Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.
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