5/6 Erbteil an einem historischen Hof + Geschosswhg.baugrdst. + 4,37ha Gartenland

Kaufpreis 1.999.000 €
Zimmer 20
22525 Hamburg
Größe 250 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 29. Juli 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    Es handelt sich hierbei um einen von uns zu vermittelnden 5/6 Erbteil, welches einen historischen Hof, ein Geschosswohnungsbaugrundstück und 4,37 ha Gartenland beinhaltet. Zum Hof (denkmalgeschützt) gehört ein Wohngebäude (2 Wohnungen ca. 100 und 130m²), Büroräume (ca. 115m²), ein ehemaliges Hof-Café (ca. 200m²) und diverse Nebengebäude (ca. 250m²). Im Garten finden Sie zudem ein Baugrundstück für Geschosswohnungsbau mit B-Plan. Die 4,37 ha Gartenland liegt 5 Minuten entfernt in der Eidelstedter Feldmark, am Niendorfer Gehege. Das Grundstück ist z.Zt. verpachtet und wird von dem Pächter als Saisongärten mit ca. 250 Parzellen an Dritte verpachtet. Seine Pachteinnahmen sollen bei 80 - 100.000 EUR p.a. liegen!? Der Preis, der von uns zu vermittelnden 5/6 Erbteil, ist als Verhandlungsbasis zu verstehen. Kaufpreisangebote sind somit ausdrücklich erwünscht! Ein Streit zwischen dem Eigentümer der 1/6 Erbteil mit den Eigentümern der 5/6 Erbteil führt nun zu diesem einmaligen Angebot. Im Anschluss an den Kauf der 5/6 Erbteile steht es Ihnen frei zu entscheiden, wie Sie weiterverfahren wollen, um in den Besitz der restlichen 1/6 zu kommen. Wir empfehlen Ihnen bei Interesse an diesem Angebot ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen offen: 1. Sie einigen sich einvernehmlich mit dem Eigentümer der 1/6 Erteil. 2. Sie betreiben ein Teilungsversteigerungsverfahren. 3. Sie betreiben ein Erbauseinandersetzungsklage. 4. Sie sitzen es aus, d.h. Sie warten einfach darauf, dass der Eigentümer der 1/6 Erbteil, oder deren Erben, sein Erbteil verkaufen will, ´denn wer sollte außer Ihnen daran ein Kaufinteresse haben!? Wenn Sie erstmal in der Erbengemeinschaft drin sind, gibt es keinen Weg mehr an Ihnen vorbei! Hierbei handelt es sich um keine Empfehlung, sondern um eine Aufzählung einiger Möglichkeiten, die Sie mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen können, um die Lukrativität dieses Angebotes zu erfassen! Sprechen Sie auch mit Ihrem Steuerberater über die Denkmalschutz-Afa. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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