Kaufpreis 643.000 €
Zimmer 4
21465 Reinbek
Größe 108 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 19. August 2025
Baujahr: 1995
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
In einer ruhigen und beliebten Wohnlage von Reinbek befindet sich dieses großzügige Grundstück mit einer Gesamtfläche von ca. 942 m². Das Areal ist aktuell mit einem freistehenden Einfamilienhaus bebaut, das im Jahr 1935 in solider Massivbauweise errichtet wurde. Die Immobilie verfügt über eine Wohnfläche von rund 108 m², verteilt auf insgesamt 4,5 Zimmer, darunter zwei Schlafzimmer, ein Badezimmer sowie ein geräumiger Wohn- und Essbereich.Der Grundriss des Hauses ist klassisch geschnitten und bietet sowohl für Familien als auch für Paare viel Platz zur individuellen Gestaltung. Der Altbau präsentiert sich in einem renovierungsbedürftigen Zustand und eröffnet dadurch die Möglichkeit, die Immobilie ganz nach eigenen Vorstellungen zu modernisieren oder umzubauen. So können Sie entweder den charmanten Charakter des Hauses bewahren und mit zeitgemäßer Technik kombinieren oder ein modernes Wohnkonzept umsetzen.Das Gebäude wird aktuell über eine Ölheizung beheizt. Die Grundstücksgröße und die Breite der Straßenfront bieten verschiedene Optionen für eine künftige Nutzung. Denkbar ist sowohl der Erhalt des Bestands, z.B. mit einem zusätzlichen Neubau, als auch ein vollständiger Abriss und eine komplette Neugestaltung des Areals.Das Grundstück liegt in einem Gebiet ohne festen Bebauungsplan und unterliegt daher §34 BauGB, was bedeutet, dass sich ein Neubau an der umliegenden Bestandsbebauung orientiert. Die nähere Umgebung ist geprägt von Einfamilien- und Doppelhäusern mit ein bis zwei Vollgeschossen, gepflegten Gärten und einer ruhigen, familienfreundlichen Nachbarschaft.Im Rahmen einer aktuellen Bauvoranfrage wurden zwei Varianten für die künftige Bebauung geprüft:Variante 1: Erhalt des Bestands und Bebauung des hinteren Grundstücksteils mit einem zusätzlichen Einfamilienhaus.Variante 2: Abriss des Bestandsgebäudes und Neubau von zwei modernen Einfamilienhäusern.Alternativ besteht bei Erwerb des gesamten Grundstücks - ohne Inanspruchnahme der Teilung - die Möglichkeit, nach Abriss des Bestandsgebäudes einen Neubau über die gesamte Grundstücksfläche zu planen. Die endgültige Ausgestaltung richtet sich nach den Vorgaben des § 34 BauGB und muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Laut Bauvoranfrage sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig. Die konkrete Bebauung bedarf einer gesonderten Abstimmung und Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Für eine zweite Bebauung wurde bereits ein GRZ-Nachweis erstellt, der die Zulässigkeit der geplanten Grundflächen im Vergleich zu den Nachbargrundstücken belegt.
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