Neubau-Ferienwohnung inkl. Seeblick oder ein heimisches Domzili am Wasser!

Kaufpreis 599.000 €
Zimmer 3
12589 Berlin
Größe 95 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 21. August 2025
Baujahr: 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    Wir begrüssen alle Interessenten im idyllischen grünen Treptow-Köpenick an der Grenze zu Brandenburg. Das vorgestellte Objekt zum Verkauf ist eine Etagenwohnung im 1. OG mit 3 Zimmern und ca. 95qm aus einem Neubauprojekt direkt gebaut am Dämeritzsee. Von der Terrasse aus, ergibt sich durch die bodentiefen Fenster ein atemberaubender Blick auf den See. Durch die schon fast Trichterförmige Bauart des Gebäudes, zeigt sich ein morgendliches Sonnenspektakel, bereits in den Morgenstunden. Auf der Südfassade in Seerichtung und der eigenen Terrasse kann der Sonnenaufgang in vollsten Zügen betrachtet werden. Besonderes Highlight dieser Wohnung ist die bereits genehmigte Nutzung als Ferienwohnung. Sie kaufen dadurch nicht nur die Möglichkeit auf ein Sonnendurchflutetes Zuhause, sondern auch die einzigartige Möglichkeit die Wohnung, bei Bedarf, für touristische Zwecke auf Kurzzeit zu vermieten. Mögliche Anbieter wären beispielsweise AirBnB oder Booking.Dabei handelt es sich hierbei nur um die bekannten Anbieter.Den Kontakt zu den weiteren Anbietern sind wir natürlich bereit Ihnen zu vermitteln. Angebote von Firmen zur Ferienvermietung liegen uns bereits vor welche mit den entsprechenden Ansprechpartnern weiterverfolgt werden können.In der Hauptsaison wurde ein durchschnittlicher Tagessatz in Höhe von 150,00EUR pro Nacht angesetzt. In der Nebensaison wird ein durchschnittlicher Mietpreis von 110,00EUR angesetzt. Inklusive Leistungen sind beispielsweise Verbrauchskosten (Strom, Gas, Wasser, Heizung), Bettwäsche und Internet/Wlan. Die Mieteinnahmen sind reine Einnahmen für den Eigentümer.Für den Kauf dieser Immobilie gibt es zusätzlich steuerliche Vergünstigungen für den Erwerb von Immobilien für eine Vermietung.Immobilien, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt wurden, können mit 5% abgeschrieben werden statt mit 2% ( § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG Fertigstellung ist dann erreicht wenn: "Ein Gebäude war fertig gestellt, wenn die Bauarbeiten so weit abgeschlossen sind, dass das Gebäude seiner Zweckbestimmung entsprechend in Benutzung genommen werden kann (BFH BStBl II 1975, 412; 1975, 659; 1989, 906; H 7.4 EStH 2020 "Fertigstellung"). Dies war der Fall, wenn die wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind und der Bau so weit errichtet ist, dass der Bezug der Wohnungen zumutbar war oder dass das Gebäude für den Betrieb in allen seinen wesentlichen Bereichen nutzbar war (BFH BStBl II 1975, 659; 1989, 906; H 7.4 EStH 2020 "Fertigstellung")." Ebenso wurde § 7 Abs. 5a EStG eingeführt. Das ermöglicht die sogenannte "degressive Abschreibungen". Der Anteil des Gebäudes kann dann jährlich mit 6% abgeschrieben werden. Dies führt dann dazu, dass sich die Abschreibungsbemessungsgrundlage auch jedes Jahr um 6% reduziert.Wir weisen darauf hin, dass eine steuerliche Beratung mit Ihrem Steuerberater trotzdem notwendig ist.
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