Wohnung mieten in Bad Schwartau

Warmmiete 960 €
Zimmer 2
23611 Bad Schwartau
Größe 52 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 25. August 2025
Frei ab: 1. August 2025
Nebenkosten: 200 €
Kaltmiete 760 €
Baujahr: 1971
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    Moderne 2-Zimmer-Wohnung mit großer Dachterrasse in Bad Schwartau Diese helle und gepflegte 2-Zimmer-Wohnung befindet sich in bevorzugter Wohnlage am Riesebusch in Bad Schwartau. Auf ca. 52 m² Wohnfläche bietet die Wohnung ein lichtdurchflutetes Wohnzimmer mit Zugang zur großzügigen Dachterrasse und schönem Ausblick ins Grüne. Das geräumige Schlafzimmer sorgt für Ruhe und Entspannung. Die moderne Einbauküche ist ideal für Kochliebhaber. Das Badezimmer verfügt über eine Badewanne und einen praktischen Waschmaschinenanschluss. Ein separater Abstellraum bietet zusätzlichen Stauraum. Zur Wohnung gehören außerdem ein eigener Kellerraum sowie ein Stellplatz in der hauseigenen Tiefgarage. Im Haus stehen eine gemeinschaftliche Waschküche und ein Trockenraum zur Verfügung. Die Lage zeichnet sich durch eine sehr gute Infrastruktur und die Nähe zur Innenstadt aus. Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitangebote sowie eine optimale Verkehrsanbindung befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Ausstattung: Dachterrasse mit Blick ins Grüne Helles Wohnzimmer Schlafzimmer Einbauküche Badezimmer mit Wanne und Waschmaschinenanschluss Abstellraum Kellerraum Tiefgaragenstellplatz Gemeinschaftswaschküche und Trockenraum Lage: Bad Schwartau liegt im Kreis Ostholstein nahe Lübeck und der Ostsee. Die Stadt ist ein staatlich anerkanntes Jodsole- und Moorheilbad mit hoher Lebensqualität und vielfältigen Freizeitmöglichkeiten. Bitte beachten Sie: Für die Anmietung werden folgende Unterlagen benötigt: Mieterselbstauskunft Die letzten drei Gehaltsabrechnungen Aktuelle Schufa-Auskunft Vermieterbescheinigung (Vorvermieterbescheinigung) Kopie des Personalausweises (beidseitig) Optional je nach Situation: Arbeitsvertrag (bei neuem Arbeitgeber) Bei Studierenden: Immatrikulationsbescheinigung und ggf. Bürgschaft Bei Selbstständigen: Einkommensnachweise oder betriebswirtschaftliche Auswertung
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