Kaufpreis 66.000 €
Zimmer 8
37603 Holzminden
Größe 150 m2
Objektdaten
Veröffentlicht am: 28. August 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Zum Kauf angeboten wird ein Wohnhaus mit Garage und Gartenbereich. Das Wohnhaus wurde in Teilen Mitte der 1930er errichtet und dann Anfang der 1980er Jahre um einen Anbau erweitert. Das insgesamt 679 m² große Verkaufsgrundstück befindet sich im Holzmindener Ortsteil Neuhaus im Solling, in der Heinrich-Sohnrey-Straße, einer Anliegerstraße mit geringem Verkehrsaufkommen. Die Umgebung ist von überwiegend wohnbaulicher Nutzung (offene, 1-2 geschossige Bauweise) geprägt.Der im südniedersächsischen Landkreis Holzminden gelegene Ort Neuhaus im Solling liegt auf etwa 350 bis 380 m ü. NN im Hochsolling. Am südlichen Ortsrand befindet sich der "Wildpark Neuhaus".In Neuhaus i. S. gibt es fast keine Einkaufsmöglichkeiten, ein größeres Angebot ist jedoch in der ca. 12 km entfernten Kreisstadt Holzminden vorhanden. Dort gibt es auch eine Zusteigmöglichkeit zu den Zügen nach Kreiensen (Umstieg nach Hannover/Göttingen) und Ottbergen (Altenbeeken/Paderborn). In der Ortsmitte kreuzt die Bundesstraße 497, die von Holzminden im Nordwesten nach Uslar im Südosten führt, die Landesstraße 549, die von Dassel/Silberborn im Ost-Nordosten nach Boffzen und der Kreisstadt Höxter an der Weser (NRW) verläuft.Das trapezförmige Verkaufsgrundstück mit einer mittleren Tiefe von rd. 30 m ist im vorderen (nördlichen) Bereich mit dem Wohnhaus bebaut, der Garten mit südlicher Ausrichtung befindet sich dahinter (leichte Hanglage => von der Straßenseite her ansteigend ).Das (alte) Wohnhaus und der spätere Erweiterungsbereich sind über einen gemeinsamen Hauseingang erschlossen und bilden keine abgeschlossenen Wohneinheiten. Auf den jeweiligen Ebenen sind Wohnhaus und Erweiterung miteinander verbunden. Zwischen den Geschossebenen KG, EG und OG des Wohnhauses und der Erweiterung gibt es jeweils Höhenversprünge. Der begehbare Spitzboden (bei den Bildern als DG benannt) beider Baukörper geht in einer Ebene durch.Modernisierungen im Altbau haben scheinbar nur im Rahmen der Instandhaltung bis in die frühen 1980er Jahre stattgefunden. Die Wohnhauserweiterung ist in Massivbauweise erstellt und in den letzten 40 Jahren offensichtlich auch nicht weiter modernisiert worden.Im Gebäudekomplex wurden an einigen Stellen Feuchteschäden festgestellt. In den Bereichen Heizungsraum, Garage und Öllager ist Feuchtigkeit an den Wänden zu erkennen. Die restlichen Kellerräume sind weiträumig an Decken und Wänden vertäfelt, hier gibt es stellenweise Schimmelbildung an der Vertäfelung. Zu ggf. vorliegender Feuchtigkeit hinter den Verkleidungen kann keine Aussage getroffen werden. Insgesamt scheint eine hohe Luftfeuchte in den Kellerräumen vorzuliegen. Der an der Westfassade außen liegende Kellerabgang ist marode, an der Fassade des Kellerabgangs zeigen sich ebenfalls Feuchteschäden. In der Diele der Erweiterung ist im Bereich hinter der Hauseingangstür ein deutlicher Wasserschaden an der Abkastung zu erkennen. Weitere Feuchtigkeitseinträge zeichnen sich im Bereich des eingeschossigen Wohnzimmer/Wintergarten ab. Zusätzlich weist dieser außen Risse und Abplatzungen an der Fassade und der Dachkante auf, z. T. liegt Bewehrung frei.Ein Großteil der Dachflächenfenster beider Gebäudeteile sind abgängig. Insgesamt liegt ein Instandhaltungs- und Modernisierungsstau vor. Der Gebäudekomplex ist derzeit möbliert und nicht bewohnt. Der Garten ist verwildert.Das Objekt war bis Herbst 2023 bewohnt. Die ehemalige Eigentümerin ist im Bereich Kochen/Essen/Wohnen im DG der Wohnhauserweiterung verstorben (in den Bildern erkennbar an den Tüchern/Laken auf dem Fußboden).Beheizt wird der Gebäudekomplex durch die im Altbau befindliche Öl-Heizung. Nach Auskunft des Schornsteinfegers sind verschiedene Mängel an der Heizungsanlage bekannt gewesen, in welchem Umfang diese vor dem Tod der vormaligen Besitzerin noch behoben wurden und ob die Anlage betriebsbereit ist, ist unklar. Da es sich um einen Standard-Heizkessel handelt, der älter als 30 Jahre ist, verliert dieser nach aktueller Gesetzeslage zwei Jahre nach Eigentümerwechsel seine Betriebserlaubnis. Der offene Kamin in der eingeschossigen Wohnzimmererweiterung ist laut Schornsteinfeger noch zulässig.Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen. Auskünfte/Aussage über die Funktionsfähigkeit sämtlicher Strom-, Wasser- bzw. Heizungsleitungen können nicht getroffen werden.Das Verkaufsobjekt ist im Altlastenkataster nicht als Verdachtsfläche aufgeführt, Untersuchungen (insbesondere Bodengutachten) hinsichtlich Altlasten liegen nicht vor.Denkmalschutz besteht nach Auskunft des Landkreises Holzminden nicht.Der Bereich des Verkaufsobjekts ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) dargestellt, ein rechtskräftiger Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Die Zulässigkeit von Vorhaben ist demzufolge nach § 34 BauGB zu beurteilen.
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