Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten im Leipziger Westen mit Teilungserklärung

Kaufpreis 1.170.000 €
04179 Leipzig
Größe 573 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 28. September 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Charmantes Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten in Leipzig-LeutzschDas im Jahr 1910 errichtete Mehrfamilienhaus liegt in einer ruhigen Seitenstraße im beliebten Stadtteil Altlindenau, direkt an der Grenze zu Leutzsch. Auf insgesamt ca. 573 m² Wohnfläche verteilen sich 8 Wohneinheiten, die aktuell eine Jahresnettokaltmiete von 48.718,32 € erwirtschaften.Im Jahr 2005 wurde das Gebäude überwiegend saniert und befindet sich seither in einem gepflegten Zustand. Alle Wohnungen sind mit Einbauküchen ausgestattet und verfügen zusätzlich über verbaute Kamine, was die Wohnqualität spürbar erhöht.Im Hofdurchgang stehen den Mietern praktische Fahrradstellplätze zur Verfügung.Besonderes Potenzial bietet das Haus durch die derzeit noch vergleichsweise niedrigen Mieten, die sich in dieser gefragten Lage ohne Weiteres weiterentwickeln lassen. Dank der bestehenden Teilungserklärung ist zudem auch ein Einzelverkauf der Wohneinheiten perspektivisch denkbar.Die Lage zeichnet sich durch eine hervorragende Infrastruktur und Anbindung aus: Einkaufsmöglichkeiten, ÖPNV und Naherholungsflächen sind schnell erreichbar, sodass das Objekt sowohl für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger attraktiv bleibt.Besonderes Steuervorteil-PotenzialDas Gebäude steht unter Denkmalschutz - entscheidend ist hierbei:Die steuerlichen Vorteile der Sanierungs-Denkmal-AfA wurden bisher nicht gezogen.Für Sie als Käufer bedeutet das: Sollten in Zukunft Modernisierungen oder Sanierungen durchgeführt werden, können diese außerordentliche steuerliche Vorteile nach § 7i EStG mit sich bringen. Gerade für Kapitalanleger bietet dies die Möglichkeit, den Aufwand für Sanierungen steuerlich geltend zu machen und dadurch die Investition zusätzlich abzusichern.Hinweis: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine steuerliche Beratung vornehmen und auch nicht vorgenommen haben. Für die Klärung individueller steuerlicher Aspekte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
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