Letzte Chance: Modernisiertes Einfamilienhaus mit Garten in Auma

Kaufpreis 50.000 €
Zimmer 6
07955 Auma-Weidatal
Größe 160 m2

Objektdaten

Veröffentlicht am: 5. Oktober 2025
Baujahr: 1900
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor

Objektbeschreibung

Das Einfamilienhaus wird jetzt am 13. November 2025 versteigert! Siehe Unten. Bei Einigkeit kann das Haus vorher verkauft werden. Verhandlungsbasis ist 50.000€, Tel.: 0341 989 75 690. Das große modernisierte Haus mit 2 Gärten hat einen Wert von über 100.000€ nach Sparkassen S-Immo Bewertung . Eine Besichtigung der Immobilie ist möglich: Am Plan 3, 07955 Auma. Für eine Führung durch die Immobilie muss ein Termin vereinbart werden: Herr Sachse Tel. 0341 989 75 690 (am besten Fr. zwischen 16 und 17Uhr erreichbar oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter). Besichtigungsanfragen ausschließlich telefonisch. Zentral gelegen zwischen Marktplatz mit Schule, Eiscafè und Kindergarten, Penny und Zahnarzt. Abends viel Sonne, da Westseite. Das Haus ist in sehr guten Zustand, viele Räume sind komplett modernisiert. Bad neuwertig, Gäste WC Neu, Elektrik zum Großteil Neu und Dächer auch zum Großteil neu gedeckt. Moderne Ölheizung und zusätzlich ein schöner Kachelofen. Parkplätze sind direkt vor der Haustür sowie eigene Garage. Das Haus verfügt über 2 schöne Gärten. Der Ort bietet u.a.: - Kindergarten, Grundschule, Regelschule - Arzt, Zahnarzt, Apotheke - Post, Supermarkt / Penny - Eiscafè, Gasthof - Viele Sportvereine - Industriefirmen und Handwerksunternehmen - Gute Anbindung an A9 und A4 Für die Versteigerung siehe ZVG-Portal: K 0064/ 2023 (Stand 24.07.2025) Einfamilienhaus: Am Plan 3, 07955 Auma-Weidatal Termin der Versteigerung: Donnerstag, 13. November 2025, 10:30 Uhr Ort der Versteigerung: Amtsgericht Gera, Haus 6, Rudolf-Diener-Straße 2, 07545 Gera / Raum: H6-006 Sitzungssaal EG Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er- sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen- falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaften- den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver- steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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