Großes Grundstück – Natur pur im Aussengebiet von Lemsahl-Mellingstedt

Kaufpreis 980.000 €
22397 Hamburg

Objektdaten

Veröffentlicht am: 17. Oktober 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    Das Projekt:Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist entsprechend den Vorgaben des § 35 BauGB zu behandeln, da weder ein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt, noch sich das Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 BauGB) befindet. Der Regelung des § 35 BauGB liegt der Gedanke zugrunde, dass Bauen im Außenbereich - im Gegensatz zu den für die Bebauung vorgesehenen Flächen - grundsätzlich nicht erwünscht ist und der Außenbereich somit von baulichen Anlagen freigehalten werden soll. Folglich dient § 35 dem Schutz des Außenbereiches und lässt Vorhaben nur in erheblich eingeschränktem und vom Gesetzgeber abschließend vorgegebenem Umfang zu. Demnach ist der Außenbereich der Land- und Forstwirtschaft, der gartenbaulichen Erzeugung sowie der Erholung in der freien Natur vorbehalten. Andere Vorhaben können nur unter besonderen und sehr eingeschränkten Bedingungen genehmigt werden.Für die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich unterscheidet der § 35 BauGB drei Fallgruppen. Es handelt sich dabei um folgende Unterscheidungen: - Privilegierte Vorhaben - Sonstige Vorhaben - Begünstigte Vorhaben Privilegierte Vorhaben sind jene, die ihrem Zweck nach in den Außenbereich gehören oder ihrer Natur entsprechend im Außenbereich am verträglichsten untergebracht sind. Diese Vorhaben sind von Gesetz wegen allgemein zulässig, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen und ihre ausreichende Erschließung gesichert ist. Alle sonstigen Bauvorhaben, d. h. nicht privilegierten Vorhaben im Außenbereich, die grundsätzlich einem Bauverbot unterliegen. Sie können im Einzelfall jedoch zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind. Im Gegensatz zu den privilegierten Vorhaben genügt hier also bereits eine Beeinträchtigung, die dazu führt, dass das Vorhaben im Außenbereich nicht zugelassen werden darf. Begünstigte Bauvorhaben sind jene, deren Zulassung zwar erleichtert gegenüber den sonstigen Vorhaben, aber nicht privilegiert ist. Sie beziehen sich auf vorhandene und zulässigerweise errichtete bauliche Anlagen im Außenbereich und deren Nutzungsänderung, Ersatz- oder Erweiterungsbauten.Es ist dringend geboten, geplante Nutzungswünsche mit der zuständigen Bauprüfabteilung des Bezirksamts Wandsbek der Feien und Hansestadt Hamburg abzustimmen.Planungssicherheit kann nur durch ein Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO erreicht werden.Bei Interesse besprechen wir mit Ihnen gern Details und die weitere Vorgehensweise.
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