Kaufpreis 340.000 €
16540 Hohen Neuendorf
Objektdaten
Veröffentlicht am: 17. Oktober 2025
Frei ab: 1. Juli 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Das Grundstück befindet sich in der Teilung. Das bedeutet derzeit hat das Grundstück noch 1647m². Die Teilung ist beauftragt und wird gemäß der anliegenden Skizze angefertigt. Das neue Flurstück liegt im Bebauungsplan 66 von Hohen Neuendorf und wird ein sogenanntes Hammergrundstück sein.Das Grundstück hat eine GRZ von 0,2 bei 2 Stockwerken. Auf die Festsetzung einer GRZ wurde hier verzichtet. Die maximale Bebaubarkeit des späteren Grundstücks liegt bei einer GR von 160m² bei 800m² Flurstücksfläche oder mehr. Es handelt sich um ein reines Wohngebiet, das im Mädchenviertel von Hohen Neuendorf liegt.Dem Grundstück wird ein Wege-, Leitungs- und Medienrecht auf dem vorderen, straßenseitigen Grundstück als Baulast eingetragen, wie es in der Skizze vermerkt ist. Die Fläche dieser, Ihrem Grundstück gehörenden Baulast, beträgt ca. 70,5m². Dieses Recht ist bereits in Ihrem Kaufpreis enthalten und ein deutliches Plus für das Grundstück! Dies gilt es zu beachten!Alle weiteren Planungen eines Neubaus sind seitens des Käufers mit einem Architekten und dem Bauamt Hohen Neuendorf abzustimmen. Die Skizze und derartige Bebaubarkeit sind mangels Bauvoranfrage keine zugesicherten Eigenschaften und werden auch nicht als solche zusammen mit dem Flurstück verkauft. Der Verkäufer trägt die Teilungskosten. Der Käufer trägt die Eintragungskosten des Flurstücks als Grundstück und die Kosten der Eintragung des Wege-, Leitungs- und Medienrechtes als Baulast auf dem vorderen Grundstück, wie in der Skizze vermerkt, im Zuge des Kaufvertrages.
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