Kaufpreis 360.000 €
53332 Bornheim
Objektdaten
Veröffentlicht am: 17. Oktober 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Waldorf ist ein Ortsteil von Bornheim und liegt in einer westwindgeschützten Bucht im Vorgebirge und grenzt an die Orte Dersdorf, Hemmerich und Kardorf. Der Ort hat rund 3.500 Einwohner und verfügt über eine gute Verkehrsanbindung. So erreicht man von Waldorf aus mit der Stadtbahnlinie 18 (Vorgebirgsbahn) bequem die Städte Bonn und Köln. Die nächsten DB-Bahnhöfe liegen nur wenige Kilometer entfernt in Brühl, Roisdorf und Sechtem.
Zudem verbindet die Buslinie 818 der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) den Ort mit Bornheim, Hersel und Sechtem. Und nur wenige Kilometer entfernt liegen die Auffahrten der Autobahnen A 61, A 553 und A 555. Naherholung findet man bei ausgiebigen Spaziergängen. So genießt man auf der Rheinebene und den Höhen des Vorgebirges einen traumhaften Ausblick bis zum Kölner Dom, Bergischen Land und Siebengebirge. Zwei Kitas und die Nikolaus-Schule sorgen für ein gutes Betreuungs- und Bildungsangebot.
Auch das Nahversorgungsangebot ist breitgefächert. So findet man im Vorgebirgsort Bäckereien, Banken, Gewerbebetriebe, Handwerker, Hofläden, Metzgereien, Supermärkte und eine Tankstelle sowie eine Apotheke und Zahnärzte. Die zahlreichen Vereine sorgen für ein aktives Dorfleben mit vielen Veranstaltungen.
Grundstücksgröße: Flurstück 819 hat eine Größe von 521 m² (Breite straßenseitig: 12,28 m und eine Tiefe von 39,55 m. Nach hinten raus wird das Grundstück etwas breiter, bis auf 14,68 m).
Grundstückslage: Das Grundstück befindet sich im Ortskern in perfekter Ausrichtung (Verkehrsseite nach Norden, Gartenseite nach Süden mit unbebautem Blick ins Grüne).
Der auf dem Grundstück befindliche Bestand (altes einstöckiges Gebäude, eine Garage und eine Überdachung) ist leerstehend und muss für eine Neubebauung abgerissen werden. Die Grundstücksgrenze verfügt straßenseitig über eine Mauer, die ggfs. auch abgerissen werden müsste.
Bei Interesse besteht die Möglichkeit, den Garten sofort oder gegebenenfalls durch den späteren Erwerb von angrenzendem Gartenland zu vergrößern.
Der Bebauungsplan sieht eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8 vor, d.h. bei einer Grundstücksgröße von 521m² dürfen 208,4 Quadratmeter überbaut werden und die gesamte Geschossfläche darf 416,8 Quadratmeter betragen.
Bebauungsplan vorhanden, verfügbar ab Februar 2026
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