Kaufpreis 950.000 €
26629 Großefehn
Objektdaten
Veröffentlicht am: 17. Oktober 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
Objektbeschreibung
Die Großefehn Tourismus GmbH (GTG) ist eine Eigengesellschaft der Gemeinde Großefehn und Eigentümerin des Reitsport- und Touristik-Centrums (RTC) im Ortsteil Timmel der Gemeinde
Großefehn. Das RTC wurde im Jahr 2009 errichtet und wird seitdem durch die GTG betrieben. Nunmehr soll ein Käufer gefunden werden, welcher die Gebäude des RTC erwirbt und
dessen Betrieb übernimmt. Zielsetzung dieses
Bieterverfahrens ist es, einen Käufer zu finden, der den Standort des RTC erwirbt, betreibt und weiterentwickelt.
Nähere Informationen zu dem Bieterverfahren, den
Gebäuden und der Lage des RTC sowie den örtlichen Gegebenheiten können aus dem zur Verfügung gestellten Informationsmemorandum, dem Verkehrswertgutachten, dem Exposé und der Nutzungsvereinbarung mit dem Fahr- und
Reitverein Timmel e.V. entnommen werden.
ACHTUNG! Das vorliegende Bieterverfahren ist kein
Vergabeverfahren im Sinne des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeordnung, der
Konzessionsvergabeverordnung, der Vergabeverordnung für
Bauleistungen oder der Unterschwellenvergabeverordnung.
Die Teilnehmer am Bieterverfahren sind nicht an ihre Kaufangebote gebunden. Umgekehrt ist auch die GTG nicht an die Ergebnisse des Verfahrens gebunden. Ansprüche gegen die GTG oder die Gemeinde Großefehn sind ausgeschlossen, insbesondere wegen der Kosten für die
Teilnahme am Verfahren, wegen der Nichtberücksichtigung von Interessenten oder für den Fall, dass ein Verkauf des RTC nicht erfolgt.
Die GTG behält sich vor, mit dem Teilnehmern, deren Konzept und Angebot die bestmögliche Leistungs- und Zielerfüllung erwarten lässt, weitere Gespräche zu führen. Eine Verpflichtung zum Kauf oder Betrieb des RTC besteht erst nach verbindlichem Vertragsschluss und Übereignung des RTC.
Das Verkehrswertgutachten, das Exposé und die
Nutzungsvereinbarung werden nach Übersendung der unterschriebenen Verschwiegenheitserklärung aus dem Markterkundungsmemorandum übersandt. Die Verschwiegenheitserklärung ist an Rechtsanwalt Philipp Korbmacher (siehe Kontaktdaten) zu übersenden.
Schlusstermin für den Eingang von Angeboten:
17.11.2025 um 24.00 Uhr; elektronisch in Textform
Angebote sind einzureichen bei:
DOMBERT Rechtsanwälte PartmbB
Rechtsanwalt Philipp Korbmacher
philipp.korbmacher(at)dombert.de
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