BEGEHRTE WOHNLAGE – NEU BAUEN NACH EIGENEN VORSTELLUNGEN – VIELLEICHT EINE STADTVILLA?

Kaufpreis 399.900 €
12683 Berlin

Objektdaten

Veröffentlicht am: 17. Oktober 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    Die Grundstücksfläche beträgt 665 m² und ist bebaubar nach § 34 Abs. 1 BauGB. Dabei muss sich das Vorhaben in die Umgebung einfügen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Für die endgültige und verbindliche Bebauungsvariante ist eine Anfrage an das Bauamt zu stellen.Die nähere Umgebung ist geprägt von Einzelhäusern, meist Einfamilienhäusern oder umgebauten Gartenhäusern, die zu Wohnhäusern erweitert wurden.Es wäre möglich, ein eingeschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Satteldach oder ein zweigeschossiges Wohnhaus mit flach geneigtem Dach in Form einer Stadtvilla zu errichten.Die Wohnhäuser in der Umgebung haben Grundflächen von etwa 70 bis 130 m². Entscheidend für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens ist die Kubatur, also die Länge, Breite, Höhe und die Verteilung der bebauten und unbebauten Grundstücksfläche. Diese müssen zur Nachbarschaft passen.Ein Bereich von mindestens 5 m entlang der Straßen (Hauptweg und Hadubrandweg) darf nicht bebaut werden, ausgenommen Zufahrten.Das Grundstück ist teilerschlossen (Abwasser), liegt in der Trinkwasserschutzzone III A, und es ist keine Baulast im Baulastenverzeichnis sowie keine Bodenbelastung eingetragen.
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