Verkauf ehemaliges Bauhofgelände

Kaufpreis 174.000 €
04808 Lossatal

Objektdaten

Veröffentlicht am: 17. Oktober 2025
Energieausweis: Liegt bei der Besichtigung vor
  • Objektbeschreibung

    Beschreibung: Die Gemeinde Lossatal bietet das Grundstück Kurze Straße 1 in Lossatal zum Verkauf an. Das Flurstück 22/5 mit einer Größe von 3.334 m² liegt im Osten des Ortsteiles Hohburg der Gemeinde Lossatal. Auf dem Grundstück befinden sich ehemalige Verwaltungs- und Bürogebäude mit Wohneinheiten, Garagen und Nebengebäude. Bis zum Jahr 2022 wurde das Gelände als Bauhofstandort genutzt. Das Grundstück ist voll erschlossen, eingefriedet und hat seine Zufahrt über die Kurze Straße. Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt zentral über die örtliche Kläranlage. Anfallendes Regenwasser kann über die bestehende Regenwasserleitung in der Kurzen Straße abgeleitet werden. Das Heizmedium ist Gas. Altlasten durch Verunreinigungen auf dem Grundstück durch die Nutzung als Bauhofstandort wurden bei der Altlastenuntersuchung als unkritisch eingestuft. In der näheren Umgebung befinden sich vier landwirtschaftlich genutzte Hofstellen, ein Altenpflegeheim und verschiedene Wohngebäude.Das Grundstück liegt im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Pflegeheim an der Thomas-Müntzer-Straße in Hohburg" und ist mit der Nutzung als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO ausgewiesen. Der Gebietscharakter eines Mischgebietes ist gemäß § 6 BauNVO dadurch geprägt, dass es dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, dient. Ausgeschlossen sind Vergnügungsstätten und Tankstellen. Für die Mischgebiete MI 2 wird eine Grundflächenzahl von 0,6 und eine Geschossflächenzahl von 1,2 als Höchstmaß festgesetzt. Die zulässige Grundfläche ist der Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Die festgesetzten zulässigen Grundflächenzahlen und Geschossflächenzahlen überschreiten die Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung, wie sie in § 17 BauNVO festgelegt sind, nicht. Durch die Festsetzung wird sichergestellt, dass die vorgesehenen Nutzungen bis zum angegebenen Maß umgesetzt werden können. In Verbindung mit den Festsetzungen zu Gebäudehöhen ist sichergestellt, dass ein harmonisches Ortsbild erzeugt wird.Das Bestandsgebäude (ehemalige Bibliothek) liegt gegenwärtig ohne eigene Abstandsflächen an der Flurstücksgrenze zum Nachbarflurstück 21, da dort ebenfalls ein Gebäude an der Grundstücksgrenze errichtet wurde. Sollten die Gebäude abgerissen werden, ist im Falle eines Neubaus die Abstandsflächenregelung nach § 6 SächsBO durch die Bauherren zu beachten. Die Umsetzung des Bauordnungsrechtes geschieht im Rahmen der Baugenehmigung, das heißt, für eventuelle Neubauten sind dann die geltenden Abstandsflächenregelungen nachzuweisen. Dies gilt ebenfalls für die Nutzungsänderung des Gebäudes.Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch vollständig geschlossene Baugrenzen im Plan festgesetzt. Außerhalb der Umgrenzung darf im Baugebiet MI2 kein Gebäude errichtet werden oder ein Gebäudeteil hineinragen. Innerhalb der Baugrenze dürfen Gebäude errichtet werden; ein Heranrücken an die Baugrenze ist dabei jedoch nicht zwingend. Das Bestandsgebäude Kurze Straße 1 liegt gegenwärtig außerhalb der Baugrenzen. Dies ist historisch bedingt, da es zu DDR-Zeiten errichtet worden ist.
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